16.09.2020 - 6.4 Projektaufruf zur neuen Schulbaurichtlinie des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

zu 1)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer der Schulinfrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren. Gefördert werden u. a. die Sanierung, der Neu- und Umbau sowie die Erweiterung von Schulinfrastruktur. Der Fördersatz richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers und die maximale Förderhöhe beträgt 5 Millionen Euro. Bei Rubikon orange (Stand 31.12.2019) liegt der Fördersatz bei 65%. Die Anträge sind formgebunden bis zum 02.10.2020  (Frist 1. Aufruf) beim Landesförderinstitut M-V einzureichen. Bei Antragstellung zum Projektauswahlverfahren müssen Planungen zum Vorhaben bis Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorliegen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Finanzierung der Folgekosten müssen gesichert dargestellt sein. Eine Förderung ist möglich, wenn die Bestandsfähigkeit der Schule für die Dauer der zeitlichen Bindung durch die oberste Schulbehörde auf Grundlage von Schülerzahlprognosen der Träger der Schulentwicklungsplanung und der Einwohnerzahlprognose des Landes bestätigt wurde. Ein 2. Aufruf dahingehend wird zeitlich parallel in 2021 erfolgen. 

Die AIB Bauplanung hatte in 2016 eine Planung für den Neubau einer Schule sowie einer Mehrzweckhalle auf dem Gelände des jetzigen Sportplatzes geplant. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 5,5 Mio EUR. Diese Planungen müssten angepasst, überarbeitet und bis zur Leistungsphase 3 (aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisierbar) erweitert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 58.000 EUR brutto. Des Weiteren wären auf dieser Grundlage die gesicherten Eigenmittel darzustellen und die entsprechenden Stellungnahmen einzuholen.

 

zu 2)

Das letzte richtungsweisende Gespräch in Bezug auf eine mögliche Förderung fand in Schwerin im Oktober 2017 mit verschiedenen Ministerien und dem Landkreis VR statt. Es wurde ausdrücklich erklärt, das ohne externe fachlich fundierte, alle Seiten betrachtende Machbarkeitsstudie keine abschließende Aussage und Entscheidung zu einem zukunftsfähigen Standort möglich ist.  Der Förderantrag dafür wurde beim LK VR fristgerecht für das Jahr 2021 über 100 % gestellt. Nach Standortklärung für ein Grundschulzentrum auf Wittow haben die einzelnen Ministerien grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, die Gemeinde größtmöglich zu unterstützen. Auf dieser Grundlage ist es dann möglich, entsprechende Planungen zu erarbeiten und am 2 . Aufruf in 2021 teilzunehmen. 

 

Frau Harder weist noch einmal darauf hin, dass 65 % gefördert werden

Antrag auf namentliche Abstimmung: Ja: 4 (mehr als 25%)

Damit ist gemäß § 31 Abs. 2 KV M-V  einer namentlichen Abstimmung stattgegeben

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

Nach Bewilligung einer Förderung aus der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung zunächst eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um den Schulstandort festzulegen und dann die entsprechenden Fördermittelanträge nach Abstimmung mit den einzelnen Ministerien zu stellen.  

 

Variante 2

JA:     NEIN:    Enthaltung:

Matthias Orth   Rico Kürschner  F. von Buddenbrock

Peter Jürgens       Cornelia Brüdgam

Lars Bantow       Fritz Hein

Kirsten Knebusch

Petra Harder

Gerd Faralisch

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

6

1

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=244&TOLFDNR=5622&selfaction=print