17.06.2020 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Sagard hat am 31.1.2018 den Beschluss-Nr. 078.6.29-275/18 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Hertha-Hof Promoisel“ in Promoisel gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.2.2018 bis 6.3.2018 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde Sagard und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.bplanpool.de in der Zeit vom 5.3.2018 bis 16.4.2018 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 16.2.2018 bis 6.3.2018 ortsüblich durch Aushang in den Schaukästen der Gemeinde sowie ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die Planung wurde mit Schreiben vom 19.2.2018 angezeigt. Die von der Planänderung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 19.2.2018 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Gemeinde hat am 20.2.2019 mit Beschluss-Nr. 078.6.36-500/19 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet fand vom 25.3.2019 bis 30.4.2019 statt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte vom 6.3.2019 bis 27.3.2019 in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.2.2019 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Am 25.3.2020 wurde der Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr.: 078.6.37-526/19 vom 10.4.2019). Die erneut eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB sind abzuwägen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Hertha – Hof Promoisel“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 6 Behörden und 1 Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- IHK zu Rostock
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Stadt Sassnitz
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Hertha-Hof Promoisel“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für den Bereich des ehemaligen Hertha-Hofes in Promoisel bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
4. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB werden gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Hertha-Hof Promoisel“ mit der Begründung und dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard nach Inkrafttreten der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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