17.06.2020 - 6.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zur 14. Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung hat am 4.3.2020 den Beschluss Nr. 078.07.091/20 über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 14.4.2020 bis 30.4.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.4.2020 bis 15.5.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 14.4.2020 bis 30.4.2020. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 7.4.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Bauausschuss hat am 27.5.2020 den Beschlussentwurf beraten. Aufgrund verspätet eingegangener Stellungnahmen des Landkreises, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, des Straßenbauamtes Stralsund und der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern wurde der Beschluss für die Entscheidung in der Gemeindevertretersitzung ergänzt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 16 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Deutsche Telekom
- Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege MV
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- EWE
- Straßenbauamt Stralsund (im parallelen B-Planverfahren)
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Landesforst, Forstamt Rügen
- Bergamt Stralsund
- E.dis AG
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Landesamt für Innere Verwaltung
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Lohme
- Stadt Sassnitz
- Gemeinde Glowe
d) Die Stellungnahme des Bürgers 1 wurde behandelt, es gab keine für die Planung relevanten Hinweise. Aufgrund des Wohnsitzes im Ortsteil Polkvitz ist der Einwandgeber auch nicht direkt von der Planung betroffen.
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard mit der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
4. Die Entwürfe der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit dem Umweltbericht und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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