12.08.2020 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des einfachen Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 12.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Bürgermeister übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Kaulitz und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.
Die Gemeinde Sagard möchte zur weiteren Erschließung derzeitig nicht bebaubarer innerörtlicher Baulandpotentiale u.a. im Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße/ Herbergstraße/Capellerstraße einen einfachen Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Umweltprüfung aufstellen. Gem. § 11 BauGB sollen städtebauliche Verträge zur Übernahme der Kosten geschlossen werden.
Beschluss
Beschluss:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße, der Herbergstraße und der Capeller Straße in Sagard soll ein einfacher Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Erschließung innerörtlicher Baulandpotentiale
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|