17.06.2020 - 6.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Entwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- verspätete Stellungnahme Raumordnung eingearbeitet
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Altenkirchen hat am 17.12.2019 den Beschluss Nr. 004.07.020/19 über die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gudderitz“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 23.1.2020 bis 7.2.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.2.2020 bis 22.2.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 23.1.2020 bis 7.2.2020 ortsüblich in den Schaukästen, und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die Planung wurde angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.1.2020 beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 24.2.2020 bis 31.3.2020 im Internet unter www.b-planpool.de und im Amt Nord-Rügen. Die Bekanntmachung erfolgte vom 6.2.2020 bis 26.2.2020 ortsüblich durch Aushänge in den Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de.
Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die verspätete Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 19.5.2020 wurde nach der Vorberatung im Hauptausschuss am 20.5.2020 in den Beschlussentwurf eingearbeitet.
Frau Sill erklärt die Beschlussvorlage.
Herr Schröder bittet noch einmal um Klärung zwecks Löschwasser. Hierzu bittet er um Rücksprache mit Herrn Ulrich (Bauamt).
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gudderitz“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 12 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- e.dis
- Straßenbauamt Stralsund
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- IHK zu Rostock
- EWE
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Gemeinde Putgarten
- Gemeinde Wiek
- Gemeinde Breege
- Gemeinde Dranske
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gudderitz“ für einen Bereich westlich und östlich des Weges nach Nonnevitz und nördlich und südlich der Ortsdurchgangsstraße in Gudderitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl.MV S.682) beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gudderitz“ mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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