06.08.2020 - 4.2 Billigung der Kalkulation zur Satzung über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Do., 06.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Protokoll
Die Kurabgabe wird gemäß der vorliegenden Kalkulation angepasst.
Neu ist die Berücksichtigung des Aufwands, der mit dem Aufenthalt ortsfremder Hunde verbunden ist (Hundetoiletten, zusätzliche Reinigung). Dieser Aufwand soll auf die Hundehalter entsprechend umgelegt werden.
Frau Harder erklärt auf Nachfrage, dass die Kosten für das neue AVS-Systen nicht enthalten sind, da die Kalkulation auf bestehende Kosten ansetzt.
Der Wirtscdhaftsausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 22 Abs.3 Nr.11 der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) i. d. F. d. Bek. vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146) und aus Gründen der Rechtssicherheit billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek die beiliegende Kalkulation der Kurabgabe
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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