06.08.2020 - 4.3 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...

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Protokoll

 Der Ausschuss schließt sich nach Diskussion den Vorschägen des Sozialausschusses an.

 

  • Prüfung im Amt, ob Familienangehörige 1. Grades zu Besuchszwecken im Haushalt ihrer Familie befreit sind
  • Prüfung im Amt, wie die Ermäßigung bzgl.Wehrdienst- und Zivildienstleistende formuliert werden kann

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung mit Einarbeitung der Änderungen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Wiek  beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern
Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

3

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=254&TOLFDNR=5110&selfaction=print