27.08.2020 - 4.2 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...

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Protokoll

 Grundlage für die Satzung ist die Kalkulation zur Erhebung der Kurtaxe. Dort wird auch die Höhe der Kurtaxe festgelegt.

In einem Erlass des Innenministeriums wurde festgelegt, dass jetzt alle Verwandten (also auch Verwandte 1. Grades), die einen Bürger der Gemeinde besuchen, zur Kurabgabe verpflichtet sind.

Es wird der Änderungsantrag gestellt: § 5, Ziffer 4: Angehörige Dransker Bürger sind von der Kurabgabe befreit.

Es wird über den Antrag abgestimmt. Der Antrag wird einstimmig ohne Enthaltung angenommen.

Es wird festgestellt, dass Kosten für das Gastgeberverzeichnis und auch Kosten für Messebesuche mit aufgenommen werden müssen.

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung mit den genannten Änderungen.

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Beschluss

Beschlussvorschalg:

 

 Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Dranske  beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern

Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

6

5

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage