15.10.2020 - 4.2 Billigung der Kalkulation zur Satzung über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Do., 15.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Protokoll
Die Kalkulation wurde in mehreren Ausschüssen ausführlich diskutiert.
Herr Heyde macht darauf aufmerksam, dass in der Kalkulation die Realisierung eines Spielplatzneubaus bzw. die Erweiterung des bestehenden Spielplatzes aufgenommen werden sollte.
Herr Kuhn ist der Auffassung, dass ein Spielplatzneubau bzw. die Erweiterung durchaus zu Teilen umlagefähige Kosten verursacht und damit eine Teilfinanzierung über die Kurabgabe möglich wäre.
Die Ausschussmitglieder sind sich überwiegend einig, dass die Aufnahme in die Haushaltsplanung erfolgen sollte.
Es wird über den Vorschlag abgestimmt, dass die Summe von 12.500,00 Euro für den Spielplatzbau in den Haushalt eingeplant wird. Ein Teilbetrag wird dann als umlagefähige Kosten unter Punkt 2 Öffentliche Einrichtungen aufgenommen.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Der Beschluss wird mit der o. g. Änderung zur Abstimmung gestellt.
Der Sozialausschuss empfiehlt foögende Beschlussfassung mit oben genannter Änderung:
Beschluss
Beschluss:
Gemäß § 22 Abs.3 Nr.11 der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) i. d. F. d. Bek. vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146) und aus Gründen der Rechtssicherheit billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske die beiliegende Kalkulation der Kurabgabe.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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