15.10.2020 - 4.3 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...

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Protokoll

Auch über die Satzung wurde mehrfach diskutiert.

Herr Heyde hält die Befreiung von der Kurabgabe für Kinder bis 14 Jahre für unrealistisch. Hier sollte eine Änderung erfolgen: Vorschlag: ermäßigter Kurbeitrag ab 3 Jahre.

Herr Ahlers sieht keine Veranlassung, eine Änderung vorzunehmen.

 

Frau John macht darauf aufmerksam, dass der Ausschuss in seiner letzten Sitzung festgelegt hat, dass weiterhin die Verwandten 1. Grades von der Kurtaxe befreit bleiben.

In der jetzigen Satzung ist diese Befreiung nicht enthalten, da durch einen Erlass des Innenministerium klar geregelt wurde, dass Verwandte 1. Grades zur Kurabgabe verpflichtet sind. Anderweitige Festlegungen führen dazu, dass die Satzung nicht gültig ist.

Auch Herr Motzek ist dieser Meinung.

Nach intensiver Diskussion stellt Herr Heyde den Antrag auf folgende Änderung:

§ 5 Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung einer Kurabgabe sind befreit:

(1)  Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres – ab dann ermäßigter Beitrag

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen

Der Beschluss wird mit diesen Änderungen zur Abstimmung gestellt.

Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung mit Änderung des § 5 (1):

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

 Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Dranske  beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern

Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage