24.09.2020 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

Reduzieren

Protokoll

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom 25. Juni 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst.

 

-          Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister

-          Verkauf von Flurstücken der Flur 4 in der Gemarkung Dranske

-          Erwerb eines Flurstückes der Flur 6 in der Gemarkung Starrvitz

-          Beschluss über die Vorwegbeleihung von Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Dranske

-          Pachtvertragsanpassung für Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Dranske, Flur 4

-          Antrag auf Nutzung einer Teilfläche aus einem Flurstück der Flur 1 in der Gemarkung Dranske

-          Grundsatzbeschluss zum Erwerb von Flurstücken der Flur 1 in der Gemarkung Dranske

-          Grundsatzbeschluss zum Erwerb eines Flurstückes der Flur 1 in der Gemarkung Dranske

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Anbau von 2 Balkonen

-          Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Auftragsvergabe Ortseingangsschild

-          Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Beschaffung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

-          Vergabe von Bauleistungen zur „Instandsetzung des Radweges Bakenberg“

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 2. Juni 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

 

-          Bewilligung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 39(3) KV M-V zu außerplanmäßigen Ausgaben nach § 50(1) KV M-V in Höhe von insgesamt 5.100 € in Verbindung mit einem Feuchtigkeitsschaden im Bürgerhaus

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Aufstellen eines Verkaufswagens

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:

 

-          Splitt Gartensparte in Höhe von 313,20 €

-          Oberboden Sportplatz Dranske in Höhe von 452,86 €

 

Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden 32 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen abgegeben.

 

Am 17. Juli fand eine Zusammenkunft zwischen den Vorsitzenden der Kleingartenspartenvereine und dem Bürgermeister statt. Hier wurde über die Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse gesprochen, welcher Verein gemeinnützig arbeitet, über die Kurabgabepflicht ortsfremder Gartenbesitzer, Müllentsorgung, Zweiwohnungssteuer und allgemeine Probleme. Dazu gibt es auch eine Niederschrift. Einsicht ist jederzeit möglich.

 

Ab dem 07.07.2020 ist der Treppenneubau Kreptitzer Heide fertig und nutzbar. Eine kleine Änderung wird voraussichtlich noch erfolgen – Verlängerung nach unten (Absatz zu hoch). Ein erstes Treffen zwischen der Forstbehörde, dem Amt Nord-Rügen, dem Bürgermeister, einem betroffenen Eigentümer und dem Planungsbüro zur Konzepterstellung Küstenwanderweg und Strandniedergang fand bereits stand. Die Nutzung des schon vorhandenen Küstenwanderweges soll weiter erfolgen und fortgeführt werden. Dazu bedarf es aber einer weiteren Klärung mit den Grundstückseigentümern, STALU und der Forst und UNB (Naturschutzgebiet).

 

Am 03.08.2020 fanden Reparaturarbeiten am Schiffsanleger statt. Dort mussten Reibehölzer erneuert werden – Dank an Mitglieder vom Wittower Segelvereins, dem Bauhof und Tischlerei Lück. Am Schiffsanleger besteht das Problem, dass ständig die Lampen zerstört und Rettungsmittel entwendet werden. Im Moment gibt es noch 7 zerstörte Lampen – das wird noch repariert. Man befindet sich mit der Fa. Block & Heim im Kontakt, um nach preisgünstigeren Alternativen zu suchen, auch „randalesicherer“.

 

Am 24.09.2020 ist der Änderungsbescheid für die Fördermittel (Nachforderung) für die Straße am Bauhof eingegangen. Die Baukosten waren stark explodiert. Das gesamte Bauvorhaben wird nunmehr gefördert, auch die Straßenbeleuchtung. Der Eigenanteil wird sich von ca. 130.000,00 Euro auf 90.000,00 Euro reduzieren.

 

Am 07.09.2020 fand ein Mobilitätsdialog Nahverkehrsplan statt. Zu diesem waren die Bürgermeister der Gemeinden von Wittow eingeladen. Anregungen der Gemeinde sind in den Protokollen nachzulesen. In welchem Maße diese in die Planung eingeflossen sind, entzieht sich der Kenntnis von Herrn Kuhn. Der Schülerverkehr genießt höchste Priorität, es erfolgt eine ständige Abstimmung mit den Schulen. Über Schnellbuslinien für „landesbedeutsame Korridore“ wird nachgedacht. Es sollen Rufbusse installiert werden. Weiterhin wurde darüber informiert, dass der ÖPNV verpflichtet ist, ausschließlich barrierefreie Busse einzusetzen. Eine enge Abstimmung mit Bahn und Schiffsverkehr erfolgt weiterhin, eingeschlossen sind dabei auch die Schulen.

 

Der Bibliothek fehlen noch neue Regale – Neukauf ist aufgrund des hohen Preises nicht möglich. Es haben sich ein Bürger aus Dranske und ein Bürger aus Wiek mit Vorschlägen zur Reparatur der alten Regale oder zum Neubau an die Gemeinde gewandt. Es wurde für einen Neubau ein Kostenangebot für das Material vom Baumarkt eingeholt und das wurde mit dem Amt abgestimmt. Der Preis beträgt insgesamt 2.500,00 Euro.

 

Herr Kuhn teilt mit, dass Herr Motzek als Schiedsperson für Wittow im Amtsausschuss bestätigt wurde.

 

Mit dem Fußballverein wurde sich außergerichtlich geeinigt.

 

Es gibt einen Antrag einer zweiten Frauensportgruppe zur Nutzung des Sportraumes im Bürgerhaus. Dazu bedarf es einer Verständigung über die zeitliche Nutzung des Raumes.

 

Es gibt einen mündlichen Antrag auf Schaffung einer Zuwegung zur Ostsee für Angelboote. Gespräche mit dem STALU und der Gemeinde dazu sollten erfolgen, wenn dieser Antrag schriftlich vorliegt.

 

Die Gemeinde hatte ihren Beitrittsbeschluss zur Sparte Breitbandversorgung beim ZWAR aufgehoben, da der Umlagebescheid für die Gemeinde für mehrere Jahre Kosten vorsieht, die vorher nicht vereinbart waren. Die Gemeinde ist nach wie vor für den Breitbandausbau, aber vorher muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Dazu erfolgt am 30.09.2020 eine erneute Beratung mit den Bürgermeistern Nord-Rügens.