24.09.2020 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 7. ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau John nimmt an dieser Stelle wieder an der Sitzung teil.

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 5.12.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.045/19 über die 7. vereinfachte Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ gefasst. Der Beschluss wurde ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 17.12.2019 bis 8.1.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 6.1.2020 bis 21.1.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.12.2010 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung fand vom 27.1.2020 bis 28.02.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 8.1.2020 bis 24.1.2020 ortsüblich in den Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die eingegangenen Stellungnahmen müssen abgewogen werden. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die Kosten der Planung wurden durch städtebaulichen Vorvertrag auf den Vorhabenträger übertragen.

 

Frau Naßutt (Architektin) und Frau Comesaña (BBF) erklären anhand von Plänen die Änderungen. Die Wegeführung wurde auch anhand von Hinweisen der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in eine Ringstraße geändert. Auch die Wegeführung zum Küstenwanderweg wurde geändert, der Küstenwald wird vergrößert. Zum Feuerlöschteich wird ein vernünftiger Weg geführt. An den Baumassen hat sich nichts geändert. Der geplante Hubschrauberplatz wird der Natur zugeführt. 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Beschluss.

Frau Riedel erklärt, warum der B-Plan Nr. 18 in die Teile A und B geteilt wurde und seit wann Baurecht besteht. Sie erläutert die zeitliche Abfolge seit 2001 (seit 2001 besteht Baurecht , außer für die Teile der ehem. Bunkeranlage. Der B-Plan Nr. 2 „Lancken“ wurde abgelöst durch den B-Plan Nr. 17. Nur das Gutshaus gehört noch zum B-Plan Nr. 2 „Lancken“ Der B-Plan Nr 18 wurde 2010 mit Beschluss der GV getrennt, da die Flächen des Golfplatzes nicht gleichzeitig verfügbar waren (verschiedene Eigentümer). Seit 2011 ist der B-Plan 18A rechtskräftig und der B-Plan 18B (Seitenbereiche) seit 2014.

Herr Große fragt nach der genauen Bettenzahl, diese soll bei ca. 400 liegen. Herr Große erklärt, dass seiner Meinung nach im Nachgang durch die Gemeinde 250 Betten nachgenehmigt wurden.

Frau Comesaña weist darauf hin, dass die Baumassen verkleinert wurden.

Frau Riedel erklärt, dass es sich hier um einen Angebotsbebauungsplan mit einer festgeschriebenen GRZ handelt. Wenn man es genau haben möchte, hätte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden müssen, dort kann alles festgeschrieben werden.

Herr Kuhn erinnert daran, dass ein notarieller Vertrag zur Grunddienstbarkeit für den Weg zur Küste geschlossen werden muss.

Frau Krausche erklärt, dass ein Golfplatz mit Clubhaus alleine nicht läuft. Hier besteht die Gefahr, dass ein Golfplatz gebaut wird, dieser aber nicht alleine bestehen kann.

Frau Comesaña macht darauf aufmerksam, dass dieser Beschluss darauf zielt, mehr Grün zu schaffen.

Es wird befürchtet, dass der Golfplatz nicht kommt und trotzdem dort Ferienhäuser entstehen könnten. Das liegt immer noch in der Entscheidung der Gemeinde.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 7.vereinfachten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 7 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 6 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen 2 verspätete Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

             a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •   Landkreis Vorpommern-Rügen
  •   Landesforst MV 

           b) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung: 

  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV 
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Gemeinde Altenkirchen
  • Gemeinde Wiek

c) die eingegangenen Bürgerstellungnahmen wurden trotz der Nichteinhaltung der Frist ausführlich behandelt, führten im Ergebnis jedoch zu keiner Planänderung

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden und Bürger, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

 

  1.  Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Dranske die 7 vereinfachte Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken - Teil 1“ für 3 Teilbereiche nordwestlich, nördlich und östlich der der Ortslage Lancken im Bereich des gepanten Golfplatzes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 7. vereinfachte Änderung und Eränzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

9

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage