12.11.2020 - 5 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Bürger 1: Es wird bemängelt, dass die Erfassung der Gäste über das elektronische

                       Kurkartensystem zeitlich zu aufwendig ist. Das handschriftliche Ausfüllen der

                       Kurkarten wäre wesentlich schneller.

                       Die Förderung von 2 % für die Vermieter bei Nutzung des AVS-Systems 

                       wäre daher zu wenig.

  Warum ist die Nutzung einer App für die Bezahlung der Kurtaxe nicht

  möglich?

 

Herr Kuhn  informiert, dass es selbstverständlich weiter möglich ist, die

  Kurkarten persönlich im Fremdenverkehrsamt abzurechnen.

                       Er denkt, dass diese App nur für Tagesgäste funktioniert. Längerfristige

  Aufenthalte können darüber nicht bezahlt werden.

 

Bürger 1 wird sich nochmal informieren

 

  fragt an, ob es möglich wäre, dass der Kurkartenkontrolleur sich beim

  Vermieter anmeldet, wenn er die Urlauber kontrolliert.

 

Herr Kuhn erklärt, dass der Kurkartenkontrolleur jederzeit berechtigt ist, in den

  Ferienanlagen oder auch am Strand die Kurkarten der Urlauber zu

  kontrollieren. Natürlich sollte eine Anmeldung beim Vermieter erfolgen.

 

Bürgerin 2 fragt, warum durch den ZWAR eine Baustellen am neuen Weg errichtet

  Wurde

 

Herr Kuhn hat dazu keine Informationen

 

Bürgerin 2 fragt nach, ob es wahr ist, dass eine Zweitwohnsteuer erhoben wird und

  diese bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen kann.

 

Herr Kuhn teilt mit, dass eine Zweitwohnsteuer mindestens seit 2003 erhoben wird. Sollte

                       festgestellt werden, dass jemand seine Zweitwohnsteuer nicht bezahlt hat,

                       können rückwirkend bis zu 5 Jahren Nachzahlungen gefordert werden.

 

Bürgerin 2 fragt nach, warum der Antrag der Kirchengemeinde unter Pkt. 6.6 immer

  im Nachhinein gestellt wird.