12.11.2020 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 12.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Bürger 1: Es wird bemängelt, dass die Erfassung der Gäste über das elektronische
Kurkartensystem zeitlich zu aufwendig ist. Das handschriftliche Ausfüllen der
Kurkarten wäre wesentlich schneller.
Die Förderung von 2 % für die Vermieter bei Nutzung des AVS-Systems
wäre daher zu wenig.
Warum ist die Nutzung einer App für die Bezahlung der Kurtaxe nicht
möglich?
Herr Kuhn informiert, dass es selbstverständlich weiter möglich ist, die
Kurkarten persönlich im Fremdenverkehrsamt abzurechnen.
Er denkt, dass diese App nur für Tagesgäste funktioniert. Längerfristige
Aufenthalte können darüber nicht bezahlt werden.
Bürger 1 wird sich nochmal informieren
fragt an, ob es möglich wäre, dass der Kurkartenkontrolleur sich beim
Vermieter anmeldet, wenn er die Urlauber kontrolliert.
Herr Kuhn erklärt, dass der Kurkartenkontrolleur jederzeit berechtigt ist, in den
Ferienanlagen oder auch am Strand die Kurkarten der Urlauber zu
kontrollieren. Natürlich sollte eine Anmeldung beim Vermieter erfolgen.
Bürgerin 2 fragt, warum durch den ZWAR eine Baustellen am neuen Weg errichtet
Wurde
Herr Kuhn hat dazu keine Informationen
Bürgerin 2 fragt nach, ob es wahr ist, dass eine Zweitwohnsteuer erhoben wird und
diese bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen kann.
Herr Kuhn teilt mit, dass eine Zweitwohnsteuer mindestens seit 2003 erhoben wird. Sollte
festgestellt werden, dass jemand seine Zweitwohnsteuer nicht bezahlt hat,
können rückwirkend bis zu 5 Jahren Nachzahlungen gefordert werden.
Bürgerin 2 fragt nach, warum der Antrag der Kirchengemeinde unter Pkt. 6.6 immer
im Nachhinein gestellt wird.