12.11.2020 - 6.5 Förderung von Anwendern des AVS - Meldescheins
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Do., 12.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.
Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.