12.11.2020 - 6.5 Förderung von Anwendern des AVS - Meldescheins

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 Die Gemeinde hatte sich bereits dazu entschlossen, die Vermieter, die AVS anwenden, zu fördern.

Der Beschluss wird jetzt neu gefasst. Änderung: Es erhalten alle Vermieter, die AVS nutzen, eine Förderung.

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Beschluss

Beschluss:

 

 Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von  2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.

Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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