12.11.2020 - 6.1 Beschluss über die Haushaltssatzungen und Haush...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung.

Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Frau Ohlrich hat im Hauptausschuss die Haushaltssatzungen und -Pläne für 2021 und 2022 vorgestellt. Es wurde ausführlich darüber diskutiert. Die Planungen sind für die Gemeinde positiv, die Kredite können getilgt werden. Die Gemeinde ist kreditwürdig.

 

Die im Hauptausschuss besprochenen Änderungen wurden eingearbeitet.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und es kommt zur Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die vorgelegten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022) sowie die dazugehörigen Stellenpläne.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage