17.11.2020 - 6.2 Übertragung der Mittel von 2019 nach 2020 für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 45(5) KV M-V gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr. Da der

Haushaltsplan auf Grund der Bestimmungen des § 1 der Haushaltssatzung

Bestandteil der Haushaltssatzung ist, gelten die Ermächtigungen des Planes auch

nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Dieses gilt auch bei einer nach

§ 45(2) KV M-V zulässigen Haushaltssatzung für zwei Jahre, weil die Festsetzungen

auch dort nach Jahren getrennt ist.

 

Gemäß § 15(1) GemHVO-Doppik M-V können Ansätze für ordentliche

Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes bei einem

ausgeglichenen Haushalt durch Haushaltsvermerk ganz oder teilweise für

übertragbar erklärt werden, soweit der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr

dennoch erreicht werden kann. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen können

durch Haushaltsvermerk auch dann für ganz oder teilweise übertragbar erklärt

werden, wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der

Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

 

Übertragen werden sollen die Mittel für die Sachverständigenkosten im

Bereich des B-Planes Nr. 17 „Fernlüttkevitz“ i.H.v. 12.073,15 €

 

Nach § 15(2) GemHVO-Doppik M-V, sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen

und ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes übertragbar, soweit

hinsichtlich der Ansätze im Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen

eingegangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind. Dies gilt auch

dann, wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der

Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

 

Die Verpflichtung ergibt sich hier aus den in 2019 bereits erteilten

Aufträgen bzw. aus den Pflichten der städtebaulichen Verträge.

Ein Haushaltsvermerk nach § 15(1) S. 2 GemHVO-Doppik M-V ist demnach nicht

notwendig und die Mittel können übertragen werden.

 

Nach diesen Ausführungen wird der Beschluss verlesen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt die Mittel für den B-Plan Nr. 17 „Fernlüttkevitz“ i.H.v. 12.073,15 € von 2019 nach 2020 zu übertragen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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