17.11.2020 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung.

Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Frau Möbius weist auf die Streichung des 2. Satzes hin, weil die Unterlagen nicht vorliegen  und verliest die geänderte Beschlussvorlage.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt die vorgelegten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022).

 

Der Wirtschaftsplan der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona wurde zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage