17.11.2020 - 6.3 Beschluss über den Erwerb von Ökopunkten im Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 17.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten hat am 4.8.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kap Arkona“ beschlossen, weil der öffentliche Fußweg wegen des Küstenrückgangs weiter ins Landesinnere verlegt werden muss. Für die Neuanlage des Weges ist ein ökologischer Ausgleich zu zahlen. Es sind 769 auszugleichende Flächenäquivalentpunkte im B-Planverfahren ermittelt worden. Durch das Planungsbüro wurden 2 in Frage kommende Ökokonten in der Landschaftszone „Ostseeküstenland abgefragt.
Das Ökokonto „Saiser Bach 1a“ bietet den Ökopunkt derzeitig für 2,85 Euro netto an, das Ökokonto „Granitz“ für 2,75 Euro netto. Bei Zahlung noch 2020 wäre auch eine Einsparung durch die derzeitig gesenkte Mehrwertsteuer zu erzielen. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Auszahlung. Diese kann aus der außerplanmäßigen Einzahlung aus Grundstücksverkäufen gedeckt werden.
Nach diesen Ausführungen wird der Beschluss verlesen:
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Putgarten beschließt, den erforderlichen ökologischen Ausgleich im Ökokonto „Granitz“ zu einem Ökopunktewert von 2,75 Euro netto (gesamt: 769 auszugleichende Ökopunkte mal 2,75 € = 2.114,75 Euro netto) auszugleichen. Bei einer Zahlung 2020 wären das bei 16 % Mehrwertsteuer 2.453,11 Euro brutto.