21.10.2020 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschuss über den vorhab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 17.10.2018 den Beschluss Nr. 030.6.22-262/18 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Baldereck“ gefasst, der Vorentwurf der Planung wurde gebilligt. Der Beschluss wurde vom 5.11.2018 bis 27.11.2018 öffentlich in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 22.11.2018 bis 20.12.2018 durch Offenlage der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 5.11.2018 bis 27.11.2018 in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 15.11.2018. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wurden am 3.4.2019 abgewogen, Die Einwender über das Ergebnis informiert. Der Entwurf mit dem Umweltbericht wurde am 3.4.2019 gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 11.6.2019 bis 16.7.2019 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom20.5.2019 beteiligt worden. Die nunmehr erneut eingegangenen Stellungnahmen müssen wiederum abgewogen werden. Am 20.9.2020 wurde der Durchführungsvertrag abgeschlossen (Beschluss-Nr. 030.07.033/19 vom 21.8.2019).  Die Kosten für die Planung wurden gem. § 11 BauGB durch städtebaulichen Vorvertrag vom 12.7.2018 auf den Grundstückseigentümer umgelegt. Die parallel erfolgte 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 4.8.2020 rechtswirksam. Mit dem Satzungsbeschluss ist die Planung beendet.

     

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Beschluss

Beschluss:

 

                          

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Baldereck“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und keine Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •      Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • e.dis
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Glowe den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Baldereck“  für einen bestehenden ehemaligen Stall in Baldereck Nr. 8 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

 

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB werden gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Baldereck“ mit der Begründung und dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 BauGB  und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=283&TOLFDNR=5977&selfaction=print