14.10.2020 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Frau Sill berichtet, rückblickend auf das Jahr 2020 und die Saison 2020, das es eine schwierige Zeit war. Sie bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen, die das öffentliche Leben der Gemeinde aufrecht gehalten haben wie Verkäuferinnen, Lehrer, Ärzte und Feuerwehr.

 

Die Fassadenarbeiten im Ort sind bald abgeschlossen.

 

Firma Harms hat sich bei Frau Sill gemeldet und berichtet, dass das Einzelhandelgutachten vor liegt und eingearbeitet wird. Wenn es weiter nach Plan läuft, soll die Eröffnung des Edeka-Marktes zu Ostern 2022 stattfinden. 

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 17. Juni 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Nachträgliche Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat und Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2020

-          nachträgliche Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat und Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG über den Verkauf einer Liegenschaft.

-          Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Ortszentrum" (Edeka-Markt) in Altenkirchen

-          Genehmigung der Verlängerung und der Anpassungen eines Pachtvertrages

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB - Errichtung Verkaufsstand

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Anbau an ein bestehendes Wohngebäude

-          Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung der Straße "An der Kirche“

-          Erneuerung einer Stromanschlusssäule im OT Lanckensburg

-          Beschluss über die Vergabe eines Planungsauftrages zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Ortszentrum" (Edeka-Markt) in Altenkirchen

-          Verkauf des Feuerwehrfahrzeuges LF 16 TS mit dem amtlichen Kennzeichen RÜG- FW 30 der Freiwilligen Feuerwehr Altenkirchen

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 9. September 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

 

-          Billigung zum Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorgang: Neubau Sommergarten als Anbau an best. Einfamilienhaus

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben energetische Sanierung Wohnhaus und Neubau einer Überdachung

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten“

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Errichtung Mobilheim in Fertigbauweise für Wohnzwecke, Neubau Carportanlage, Stellplatz für einen Wohnwagen“

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden im Berichtszeitraum keine Entscheidungen getroffen.