14.10.2020 - 6.5 Antrag auf Zuwendung aus dem Sondervermögen „St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit den Mitteln des Strategiefonds M-V können für die FFW´s Zuwendungen, u.a. für die Beschaffung von Fahrzeugen, beantragt werden. Für diese Vorhaben stehen aus Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Landkreise keine oder nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung.

 

In der FFW Altenkirchen sollen für die aktive Kameraden im ehrenamtlichen Dienst neue Helme angeschafft werden. Es sollen Feuerwehr-Vollschalenhelme mit Lampenhalter und Nackenschutz angeschafft werden. Die derzeitigen Helme haben eine durchschnittliche Gebrauchsdauer von 10 Jahren. Ca. 75 % der Helme haben die Gebrauchsdauer erreicht, wenn nicht sogar überschritten.

 

Der Sicherheitsbeauftragte der FFW Altenkirchen empfiehlt ebenfalls, aus Sicherheitsgründen, den Austausch der Helme. Neue Helme haben keine feste Gebrauchsdauer. Die Gebrauchsdauer ist abhängig von der Belastung des Materials.

 

Veranschlagt werden dafür ca. 8.000,00 € Anschaffungskosten. Im Rahmen des Förderprogrammes ist ein Eigenanteil von 10% zu erbringen. Der Eigenanteil von 800,00 € ist in der Haushaltsplanung 2021-2022 berücksichtigt und kann vom Sachkonto 126000/56150000 aufgebracht werden.

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt den Antrag auf Zuwendung aus dem Strategiefond M-V zu stellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt einen Antrag auf Zuwendung aus dem Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“  für die Beschaffung von Schutzausrüstung für die FFW Altenkirchen beim Ministerium für Inneres und Europa M-V zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

 

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V