30.09.2020 - 6.2 Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 30.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Bürgermeister Herr Wenzel zeigt sein Mitwirkungsverbot an und verlässt aufgrund des mangelnden Platzes in den Publikumsreihen den Sitzungsraum. Zugleich übernimmt seine Stellvertreterin Frau Kaulitz die Leitung der Sitzung.
Am 11.8.2020 hat der Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ einen Antrag auf Änderung des ausgewiesenen WA 2 gestellt. Es wurde beantragt, die Geschossigkeit von einem Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse zu ändern, ohne die festgesetzte Höhe der Baukörper zu ändern.
Der Bauausschuss hat zugestimmt, einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 vorzubereiten.
Beschluss
Beschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ in Sagard soll zum 2. Mal geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Änderung der Geschossigkeit im Bereich des jetzigen WA II auf 2 Vollgeschosse ohne Erhöhung der festgesetzten Firsthöhe
- Anpassung der Festsetzungen und des Geltungsbereiches des WA II an das WA I.
- Die Kosten für die 2. Änderung werden durch städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB auf den Grundstückseigentümer übertagen. Der Gemeinde entstehen durch die Planänderung keine Kosten.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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390 kB
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392,3 kB
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