09.12.2020 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 1.10.2019 grundsätzlich dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Betriebsgeländes des Unternehmens Rekewitsch für einen Stellplatz- und Lagerbereich in Sagard mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom 14.1.2020 auf den Vorhabenträger umgelegt (Beschluss Nr. 078.07.071/19 vom 4.12.2019). Die Planung wurde am 1.4.2020 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.07.080/19 vom 4.12.2019. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Planverfahren nach dem Baugesetzbuch.
Beschluss
Beschluss:
- Für einen Bereich östlich der Sassnitzer Straße am Ortsausgang Richtung B 96 und westlich des Bahndamms nach Sassnitz in Sagard soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Die Flächen wurden durch einen örtlichen Unternehmer erworben und sollen die direkt angrenzend bestehenden Betriebsflächen erweitern. Für den Bereich muss im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ und der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung ist die frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durch die Amtsverwaltung durchzuführen, die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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