09.12.2020 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 1.10.2019 grundsätzlich dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Betriebsgeländes des Unternehmens Rekewitsch für einen Stellplatz- und Lagerbereich in Sagard mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom 14.1.2020 auf den Vorhabenträger umgelegt (Beschluss Nr. 078.07.071/19 vom 4.12.2019). Die Planung wurde am 1.4.2020 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.07.080/19 vom 4.12.2019. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Planverfahren nach dem Baugesetzbuch.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für einen Bereich östlich der Sassnitzer Straße am Ortsausgang Richtung B 96 und westlich des Bahndamms nach Sassnitz in Sagard soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Die Flächen wurden durch einen örtlichen Unternehmer erworben und sollen die direkt angrenzend bestehenden Betriebsflächen erweitern. Für den Bereich muss im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ und der Begründung werden gebilligt.
  4. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung ist die frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durch die Amtsverwaltung durchzuführen, die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Rekewitsch

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

12

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage