09.10.2019 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Mit Bedauern mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 20. September 2019 Herr Werner Löschner verstorben ist. Er hat sich besonders in den Jahren 1990 bis 1992 als ehrenamtlicher Bürgermeister für die Entwicklung der Gemeinde Altenkirchen eingesetzt.

 

Es folgte eine Schweigeminute

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2019 wurden keine Beschlüsse gefasst:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. September 2019 wurde die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben Neubau Doppelcarport genehmigt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren. Im Berichtszeitraum wurden keine Entscheidungen getroffen, die dieser Berichtspflicht unterliegen.

 

Die durch einen Brand zerstörte Bushaltestelle wird zurzeit abgebaut und durch die Bushaltestelle (ehemals Dorfplatz) ersetzt. Zu Beginn der Schulzeit nach Beendigung der Herbstferien wird dann wieder eine Bushaltestelle vorhanden sein, so dass die Schüler nicht den Wetterunbilden ausgesetzt sind.

 

Die Satzung der Wohnungsbau AG und der Gesellschaftervertrag der EDW wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Hier ging es vor allem, um die Sicherstellung der Rechte des Gesellschafters bzw. der Gemeinde.

 

Auf Grund der Genehmigung der Haushaltssatzung für die die Jahre 2019/2020 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde mussten durch die Bürgermeisterin zur Reduzierung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Haushaltssperren ausgesprochen werden.

 

Folgende Haushaltssperren wurden ausgesprochen:

 

FFW

Kostenerstattung an den privaten Bereich (= Produktsachkonto 126000.52550000/72550000)

Ansatz 2019/2020: je 400 €     Sperre 2019/2020: je 400 €

 

Straßenunterhaltung (= Produktsachkonto 541000.52330000/72330000)

Ansatz 2019:  15.000 €     Sperre 2019: 5.000 €

 

Kosegartenhaus

Strom (= Produktsachkonto 573000.52260000/72260000)

Ansatz 2019/2020: je 1.000 €     Sperre 2019/2020: je 1.000 €

 

allgemeine Vermessungskosten (= Produktsachkonto 114010.56250002/76250002)

Ansatz 2019/2020: je 3.000 €     Sperre 2019/2020: je 1.500 €

 

Kosten für Gutachten (= Produktsachkonto 114010.56250003/76250003)

Ansatz 2019/2020: je 1.500 €     Sperre 2019/2020: je 500 €

 

Aufstellung B-Pläne (= Produktsachkonto511000.56250004/76250004)

Ansatz 2019/2020: je 20.000 €      Sperre 2019/2020: je 10.000 €

 

Dadurch können im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 18.400 € und im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 13.400 € eingespart werden

 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Einnahmepositionen auf den Prüfstand gestellt und an Hand der aktuellen Erkenntnisse angepasst. Dies betrifft folgende Ertrags- /Einzahlungsansätze:

 

Grundsteuer A von Fremdschuldnern (=Produktsachkonto 611000.40111000/60111000)

Ansatz 2019/2020: je 39.400 €     Anpassung: je +2.200 €

 

Gewerbesteuer (= Produktsachkonto 611000.40130000/60130000)

Ansatz 2019/2020: je 230.000 €     Anpassung: je +10.100 €

 

Zweitwohnungssteuer (= Produktsachkonto 611000.40340000/60130000)

Ansatz 2019/2020: je 15.700 €     Anpassung: je +1.700 €

 

Betreuungsgeld (= Produktsachkonto 361000.41442000/61442000)

Ansatz 2019:  0 €      Anpassung:      +1.300 €

 

FFW

Kostenerstattung vom sonstigen privaten Bereich (= Produktsachhkonto126000.44259000/64259000)

Ansatz 2019:  0 €      Anpassung:          +400 €

 

Stundungszinsen (= Produktsachkonto 612000.46223000/66223000)

Ansatz 2019/2020: 0 €      Anpassung:          +700 €

 

Gemeindestraßen vermischte Einnahmen (= Produktsachkonto 541000.46290000/66290000)

nsatz 2019:  0 €      Anpassung:       +2.300 €

 

Damit können 2019 Mehreinnahmen von insgesamt 18.700 € und 2020 von insgesamt 14.700 € realisiert werden.

 

Damit könnte das Defizit im Finanzhaushalt im Jahr 2019 von -100.000 € auf -62.900 € verringern und im Jahr 2020 von -123.700 € auf -95.600 €.

 

In Sachen EDEKA-Markt gibt es noch keine neuen Erkenntnisse. Die Kette möchte zur Erweiterung ihres Angebotssortiments auch einen Drogeriediscounter mit ansiedeln. Hier ist die Suche nach einem geeigneten Partner seitens der EDEKA-Kette noch nicht abgeschlossen.

 

In der konstituierenden Sitzung am 18.06.2019 waren die Parkprobleme am Zittkower Weg angesprochen worden. Hier sollte durch das Amt geprüft werden, ob ein einseitiges Parkverbot möglich wäre. Der Sachverhalt ist bereits ausführlich mit der Straßenverkehrsbehörde besprochen worden. Diese hat die Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes mündlich aber bereits versagt.

 

Die zeitliche Befristung der Parkdauer auf dem Parkplatz in Schwarbe Siedlung ist noch in Arbeit. Hierzu gibt es bislang keine neuen Erkenntnisse. Leider haben in der Straßenverkehrsbehörde die Sachbearbeiter gewechselt, so dass es dort zu einem Bearbeitungsrückstau gekommen ist.

 

Der Punkt zur zeitlichen Befristung der Parkdauer auf dem Parkplatz in Schwarbe soll weiterbearbeitet werden durch das Amt Nord-Rügen.

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=29&TOLFDNR=1313&selfaction=print