02.12.2020 - 6.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 15.11.2019  festzustellen und den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der erteilte Vermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

4

0

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=291&TOLFDNR=6831&selfaction=print