24.09.2020 - 5.1 Beitritt der Gemeinde Wiek zur Sparte Breitband...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden im Vorab per Mail folgende Unterlagen übersandt:
- Öffentlich rechtlicher Vertrag
- Genehmigung zum Wirtschaftsplan des ZWAR
- Ergebnis der Prüfung durch den Landkreis (beauftragte Herr Pencereci und Herr Bärtsch)
Weiterhin ist zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Zilm vom Zweckverband eingeladen, die einen Überblick über die Thematik und Antworten auf bestehende Fragen der Gemeindevertreter geben kann
Diskussion und Erörterung des Themas:
Anmerkung des Protokollanten:
Da es sich um ein Ergebnisprotokoll handelt, werden die Erläuterungen und Diskussionen nur auszugsweise niedergeschrieben.
Frau Bürgermeisterin Harder stellt den Antrag, dass Wort an Frau Knebusch und Frau Zilm (ZWAR) zu übergeben. Dem Antrag wird einstimmig, mit 6-Ja-Stimmen stattgegeben.
Frau Knebusch erörtert zunächst die Punkte der letzten Verbandsversammlung.
In Ihrem Bericht geht sie dabei auf den Wirtschaftsplan des ZWARs mit den Sparten Trinkwasser, Abwasser und Breitband ein. Bezüglich der Sparte erläutert sie unter anderem die Themenbereiche Fördermittel sowie etwaige Fördermittelrückzahlungen und Umlageschlüssel zurzeit Einwohneranzahl der Gemeinde). Darüber hinaus wird erklärt, dass der Zweckverband und somit auch die Sparte Breitband nicht insolvent werden könne.
Frau Harder ergänzt kurz, weshalb die abgehaltene Dringlichkeitssitzung von Nöten sei.
Frau Zilm, kfm. Leiterin des ZWARs ergänzt den Bericht von Frau Knebusch und führt dabei aus, dass die Sparten Trink- und Abwasser keine Probleme darstellen, sondern einzig die Sparte Breitband. Der Wirtschaftsplan Breitband wurde unter Auflagen genehmigt. Eine Auflage sei u.a. die Aufgabenübertragung etwa mit öffentlich-rechtlichen Verträgen bis zum 28.09.2020.
Weiter spricht Frau Zilm Liquiditätsprobleme an, die jedoch aus der vorläufigen Haushalts-führung resultieren. Hier mussten zwingend Verträge ausgelöst werden, sodass die Sparten Trink / Abwasser die Sparte Breitband „finanziert“ haben. Es folgt eine kurze Ausführung zum Betreiber NGN, hinzugezogenen Prüfern sowie zum § 77 DigiNetzG.
Frau Zilm erläutert Umlage- und Einlageschlüssel, die anhand der Leitungslänge, Hausanschlüsse und Einwohnerzahlen aktuell noch nicht möglich seien, da erstere beiden Punkte noch fehlen.
Frau Frau Harder verliest ein Schreiben des Landrates vom 10.09.2020, in dem der Landrat die Empfehlung zur Unterzeichnung des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags gibt.
Gemeindevertreterin Frau von Buddenbrock erfragt, welche Auflagen in Berlin bei der atene KOM an den ZWAR gestellt wurden. Frau Zilm erwidert, dass ihr der genaue Umfang nicht bekannt sei, aber es sich dabei bspw. um Nachträge handle. Frau von Buddenbrock fragt daraufhin nach finanziellen Auswirkungen der Nachträge und erhält von Frau Zilm zugleich die Antwort, dass diese noch nicht bekannt seien.
Frau von Buddenbrock verdeutlicht, dass somit die heutige Beschlussfassung mit einem offenen/unklaren Finanzrahmen erfolge solle. Der letzte, bekannte Finanzstand sei der 31.12.2019 gewesen. Die Kosten von Januar bis jetzt September sowie die dazukommenden Nachträge seien vollends ungewiss.
Frau Harder erkundigt sich nochmals zur Genehmigung des Wirtschaftsplans, Sparte Breitband. Frau Zilm führt aus, dass der Wirtschaftsplan am 15.09.2020 genehmigt wurde – u.a. mit Kreditsumme 1,2 Mio. Sie geht auf Bedingungen/Auflagen der Genehmigung ein – bspw. nur in Fördergebieten, wirksame Aufgabenübertragung - öffentliche rechtliche Verträge
Frau von Buddenbrock bittet um Erläuterungen zur Tilgung.
Frau Zilm erklärt die Tilgung und geplante Pachten. Die aktuellen Verluste der Sparte betrugen außerdem zum 31.12.2018 ca. 872 T. €.
Frau Harder geht auf den vorliegenden Vertrag ein und mahnt an, dass essenzielle Punkte wie etwa Umlage/Einlage/Höhe fehlen würden. Eine Umlage sei der Bürgermeisterin nach ohnehin nicht tragbar und Einlagen müssten klar der Höhe nach definiert sein. Des weiteren führt sie aus, dass selbst bei Zustimmung zum Vertrag, in der Gemeinde Wiek bis 2023 keine Breitbandausbau stattfinden würde, da die Gemeinde aktuell nicht in das Förderprojekt passt. Sie geht weiter auf den Worst Case Fall und damit einhergehende Rückzahlungen und Kreisumlagen ein.
Es folgt eine kurze Diskussion über die Thematik einer Einlage.
Frau von Buddenbrock erörtert weiter den zu ungenauen Vertrag. Dabei geht sie auf Planungsfehler beim Ausbau ein, deren Kosten nicht durch den Fördermittelgeber getragen werden und somit den Teilnehmern (Kommunen) auferlegt würden. Als Alternative sähe sie beispielsweise einen Kooperationsvertrag, in dem genaue Projekte aufgezeigt werden.
Vor der Beschlussfassung übernimmt Frau Knebusch die Sitzung
Abstimmungsergebnis
Ausgeschlossen ist/sind: Frau Harder (ZWAR Vorstand)
Abstimmungsergebnisse |
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anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
6 |
0 |
4 |
1 |
1 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V
Als Ergänzung verweist die Gemeindevertretung auf das beigefügte Schreiben von Herrn Baumann, ZWAR Verbandsvorsteher, E-Mail vom 14.09.2020 mitsamt dessen Anlagen. Außerdem solle der Vertrag genauer formuliert und mit Zielsetzungen versehen werden |