04.11.2020 - 8 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Bürger 1:

 

… fragt an, ob die Einwohnerfragestunde nicht an das Ende des öffentlichen Teils der Sitzung gestellt werden kann. Hintergrund ist hier, dass dann auch noch Einwohnerfragen zu den Beschlüssen angebracht werden könnten

 

Frau Brüdgam erklärt die Rechtslage, wonach durch die KV M-V geregelt ist, dass sich Fragen aus der Einwohnerfragestunde nicht auf Themen der weiteren Tagesordnung beziehen dürfen. Des Weiteren ist die Einwohnerfragestunde lt. der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und Empfehlung der KV M-V im vorderen Teil der öffentlichen Sitzung anzusetzen. Frau Brüdgam spricht dazu auch Herrn Koch von der URaB an, der dazu anmerkt, dass es im Grunde zwar möglich ist, die Einwohnerfragestunde auch an das Ende des öffentlichen Teils der Sitzung zu stellen – dies sei nicht endgültig geregelt -, andererseits sieht auch er es als sinnvoll an, die Einwohnerfragestunde im vorderen Teil der öffentlichen Sitzung durchzuführen.

Frau Knebusch merkt an, dass diese Anregung von Bürger 1 zu einem späteren Zeitpunkt in der Gemeindevertretung besprochen werden wird.

 

Bürger 1 fragt weiterhin an, warum die Sitzungsniederschriften erst nach deren Bestätigung durch die Gemeindevertretung vom Amt veröffentlicht werden. Es stört sie, dass sie sich leider nicht im Vorfeld von Sitzungen der Gemeindevertretung über die Inhalte der vergangenen Sitzungen informieren kann, um dann im Vorfeld der Genehmigung der Niederschriften Fragen und Anregungen zu den Themen anbringen zu können.

 

Frau Brüdgam führt dazu aus, dass auf Grund des Informationsfreiheitsgesetztes sich jeder Bürger jedes Dokument auf Antrag zukommen lassen kann. Allerdings können Sitzungsniederschriften erst nach deren Genehmigung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Frau Buddenbrock führt zu der Frage an, dass der Wunsch sehr nachvollziehbar ist, gleichwohl es aber auch strittig ist, ob Niederschriften auch vor ihrer Genehmigung als vorliegende Schriftstücke nicht doch herausgegeben werden können.

Diese Verfahrensweise sei jedoch nicht „usus“.

Frau Knebusch gibt ebenso zu bedenken, dass unabgestimmte Protokolle nicht herausgegeben werden sollten, da nur so sichergestellt werden kann, dass ein Protokoll auch das aussagt, was das Gremium - zumindest mehrheitlich - aussagen will.

 

Bürger 1 führt weiterhin aus, dass die Lage des öffentlichen WC’s am Hafen ungünstig ist und Gäste dieses oft nicht finden und in Ihrem Geschäft nachfragen. Oftmals seien die Gäste dann erstaunt, dass sie soweit zum WC laufen müssen. Sie informiert darüber, dass in diesem Jahr das „Brückenglühen“ wieder durchgeführt werden soll – natürlich, wenn es die Corona-Lage erlaubt. Bürger 1 würde sich über eine Unterstützung des Events durch die Gemeinde freuen.

 

Bürger 2 möchte sich zur Hafenrandbebauung äußern, lobt die seit vielen Jahren positive Entwicklung des Geländes um den Hafen, ist allerdings mit anderen Bürgern der Gemeinde überrascht und etwas „geschockt“ ob der Größe der geplanten Bebauung, wie sie auf einem Plakat dargestellt wird.

 

Bürger 2 vermutet, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht umfassend genug Berücksichtigung fand und somit ein Projekt entstehen soll, dass dem Charakter des Dorfes nicht entspricht.

 

Daher bittet Bürger 2 darum, bei zukünftigen Projekten, deren Umsetzung starke Auswirkungen auf Erscheinungsbild des Dorfes haben könnten, die Öffentlichkeit stärker und frühzeitiger einzubinden.

 

Bürger 3 gibt an, dass sie sich freut, dass es endlich los geht, auch wenn es den Anschein hat, dass alles etwas groß wird. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufstockung des WC-Gebäudes fragt Frau Klein an, ob dafür Bäume gefällt werden müssen – was ihr nicht gefallen würde.

 

Dazu sagt Herr Faralisch, dass der gesamte Bereich dort neugestaltet werden soll. Die im Bestand stehenden Pappeln haben allerdings „ihre beste Zeit schon hinter sich“. Wo möglich soll der Bereich später durch den Investor mit regional typischen Bäumen neu bepflanzt werden. Welche das genau sein werden, ist noch nicht entschieden.

 

Bürger 3 fragt dann noch an, warum die Planungsunterlagen nur im Amt öffentlich ausgelegt werden und nicht vor Ort. Es ist gerade für ältere Bürger sehr umständlich, sich über die Vorhabenpläne informieren zu können, da dies immer mit einer „Reise“ nach Sagard verbunden ist

 

Frau Knebusch wird nochmals nachfragen, wo die besagten Unterlagen öffentlich ausgelegt waren und darüber informieren.

 

Bürger 4 macht hierzu noch den Vorschlag, dass diese Unterlagen und ggf. vorhandene Modelle in der Tourismusinformation der Öffentlichkeit vorgestellt werden könnten und somit die Bürger sich weniger umständlich informieren könnten.

Frau Knebusch erteilt die Auskunft, dass die Planungsunterlagen an den vorgeschriebenen Orten ausgelegt waren und sich jeder Bürger dort hätte informieren können.

 

Bürger 5 spricht im Namen des Kinder- und Jugendsportvereins die neuen Nutzungsvorgaben für die Nutzung der Sporthalle an. Die Auflage, die Sporthalle nach der Nutzung durch den Verein durch eine fachmännische Firma reinigen zu lassen (sprich: Reinigung und Desifektion – Corona), ist finanziell durch den Verein nicht realisierbar.

Gern ist der Verein bereit, wie in seinem Hygiene-Konzept vorgestellt, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchzuführen, die geforderte professionelle Reinigung kann der Verein allerdings kostenmäßig nicht stemmen.

Gibt es evtl. Möglichkeiten, hier Abhilfe zu schaffen, damit den Kindern und Jugendlichen weiterhin die Chance auf sportliche Aktivitäten gegeben werden kann.

Frau Knebusch ist das Problem bekannt, nimmt die Anfrage aber nochmal auf und gibt sie zwecks Klärung an das Amt Nord-Rügen weiter.

 

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