04.11.2020 - 9.2 Beitritt der Gemeinde Wiek zur Sparte Breitband...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Die Gemeinde Wiek war mit Beschluss-Nr. 101.6.12-135/16 vom 25. Mai 2016 der Sparte Breitband beim Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen beigetreten. Dies geschah unter der Maßgabe, dass für die Gemeinden der Insel durch den ZWAR ein inselweites Breitbandnetz errichtet wird. Die Finanzierung sollte über die Förderprogramme des Bundes und des Landes erfolgen, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Seit 2015 entwickelte die Sparte ein immer größer werdendes Defizit. Dies lag in der Sparte am 31.12.2018 bei 829 T€. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hatte immer wieder auf die Pflicht zum Ausgleich des Defizites durch Umlagen der Gemeinden hingewiesen. Zur Beratung über den Wirtschaftsplan 2019 wurden die Gemeinden in der Form darüber informiert, dass die Untere Rechtsaufsichtsbehörde an der Verbandsversammlung teilnahm und eine Versagung der Kredite ankündigte, für den Fall, dass das Defizit nicht über Umlagen ausgeglichen werde. Weiterhin machte die Rechtsaufsichtsbehörde darauf aufmerksam, dass der Beitritt der Gemeinden zu dieser Sparte nicht wirksam sei, da bislang keine öffentlich-rechtlichen Verträge unterzeichnet wurden.
Zur Verbandsversammlung am 22. Mai 2019 wurde dann eine Umlageberechnung zur Minderung des Defizites der Sparte durch den ZWAR vorgelegt. Danach hätte die Gemeinde Wiek Kosten in Höhe von ca. 36,55 T€.
Die Gemeinden hinterfragten das Defizit. Aus den Antworten des ZWAR ergab sich, dass nicht alle Kosten über die Förderprogramme finanziert werden konnten (insbesondere Personalkosten für die Ingenieure) und das durch den ZWAR ein Eigenausbau für Gebiete stattgefunden hat, die nicht unter die Förderprogramme fallen und für die es demzufolge auch keine Refinanzierung gibt. Allein im Stadtgebiet Bergen sind 1,6 Mio € verbaut worden.
Es wurde ein Vertragsentwurf für den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgelegt, den die Gemeinden ablehnten.
Da der ZWAR nur sehr schwerfällig an der Bereinigung der Problemfelder in dieser Sparte arbeitete und auch die Fragen der Gemeinden nur zögerlich beantwortet wurden, beschloss die Gemeinde in ihrer Sitzung vom 26. November 2019 den Beitrittsbeschluss aufzuheben.
Die Gemeinden des Amtes Nord-Rügen erarbeiteten einen Fragenkatalog und übersandten diesen an den ZWAR zwecks Beantwortung. Die Beantwortung ist erfolgt. Zwischenzeitlich wurde auch ein neuer überarbeiteter Entwurf für den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgelegt. Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde den Bereich des Breitbandausbaus, der über Förderprogramme finanziert wird und schließt somit den teuren Eigenausbau aus.
Dies entspricht auch der Genehmigung zum Wirtschaftsplan.
Auf Grund der in der Genehmigung aufgezeigten Zeitschiene gab es am 24. September 2020 in der Gemeinde Wiek eine Dringlichkeitssitzung zu dieser Thematik. Im Ergebnis dieser Beratung lehnte die Gemeinde den Beitritt und die Unterzeichnung des Vertrages erneut ab.
Am 30. September 2020 fand eine Bürgermeisterberatung zu dieser Thematik unter Anwesenheit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde statt. Diese appelliert noch einmal an die Gemeinde der Sparte beizutreten und damit den Breitbandausbau auf der Insel sicherzustellen, zumal der neue, überarbeitete öffentlich-rechtliche Vertrag nunmehr auch den überteuerten Eigenausbau ausschließt.
Die in der Vergangenheit entstandenen Defizite sind entsprechend Solidarprinzip und auf der Grundlage der Regelungen des KAG M-V zu den Umlagen durch die Mitglieder auszugleichen. Dies wären für die Gemeinde Wiek auf der Grundlage der Zahlen aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 mindestens 13.693,59 €.
Frau Lange und Herr Koch von der URaB erhalten Rederecht.
Frau Lange und Herr Koch geben in einer langanhaltenden, teilweise kontrovers geführten Diskussion zur aktuellen Lage Auskunft. Sie erläuterten vor allem die aus ihrer Sicht bestehenden Risiken für die Gemeinde Wiek, sollte sich die Gemeindevertretung gegen einen Beitritt zur Sparte Breitband des ZWAR aussprechen.
Den beiden Mitarbeitern der URaB ist es, trotz umfassender Erläuterung der Situation, letztlich nicht gelungen, eine Mehrheit der Gemeindevertreter für einen Beitritt zur Sparte Breitband des ZWAR zu gewinnen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt den Beitritt der Gemeinde Wiek zur Sparte Breitband des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen und beauftragt die Bürgermeisterin und ihren 1. Stellvertreter mit der Unterzeichnung des beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Beträge sind in den Doppelhaushalt 2021/2022 auf zunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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