04.11.2020 - 9.1 Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Drin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Laut Frau von Buddenbrock sind an die Gemeindevertreter vielfache Beschwerden wegen der Hafenrandbebauung herangetragen worden. Teile der Bevölkerung sehen sich überrumpelt, nicht informiert und nicht eingebunden.

 

Zitat Anfang

 

Tatsache ist, dass das derzeitige Projekt auf Grundlage des § 3.2. BauGB der Öffentlichkeit = Bürgern – bekanntgemacht wurde und Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Diese wurden im Rahmen der sogenannten „Abwägung“ aufgegriffen – aber nicht weiterverfolgt.

 

Dieses Vorgehen ist und war juristisch korrekt. Und damit legal.

Ob es legitim war ist jedoch strittig, insbesondere da es sich um ein ortsbildprägendes Projekt handelt.

 

Was nämlich nach unserem Kenntnisstand tatsächlich NICHT erfolgt ist – ist der erste Schritt des mehrstufigen Verfahrens zu Einbindung der Bevölkerung: die FRÜHZEITIGE Beteiligung der Öffentlich gemäß §3.1. des BauGB. Diese pro-aktive Information mit „Anstoßwirkung“ für die Bürger hat das Ziel, die Bürger so frühzeitig in laufende Planungen VOR Beschlussfassung einzubinden, dass deren Anregungen und Bedenken berücksichtigt werden können für die Fassung, die dann im zweiten Schritt – gemäß §3.2 des BauGB – der Öffentlichkeit im Rahmen formalen Beteiligung zur Kenntnis gebracht werden.

 

Die Gemeindevertretung von Wiek hat im Jahre 2015 am 17.6. beschlossen (101.6.07-67/15), diese erste Stufe der Einbindung der Öffentlichkeit NICHT durchzuführen. Darauf wird übrigens in dem Beschluss 101.6 0301/19 vom 9. Mai 2019 explizit nochmals verwiesen.

 

Die Mitglieder der FDP-Fraktion sehen dies als einen schweren Mangel in Sachen Transparenz für Entscheidungsfindung und Beschlussfassung. Zumal die aktuelle Version des Projektes das Ergebnis so vielfältiger Änderungen ist, dass selbst Behörden nach eigenem schriftlichen Bekunden Schwierigkeiten haben alles nachzuvollziehen.

 

Antrag:

 

Wir stellen hiermit den Antrag auf eine öffentliche Dringlichkeitssitzung zum 11.11.2020 (angestrebter Termin), um zumindest zum jetzigen Zeitpunkt

  • den Beschlussweg (zumindest seit 2014) inkl. der Änderungen
  • den Status
  • ggf. noch offener Punkte/Verfahrensschritte/Optionen
  • mögliche Schadenersatzforderungen seitens der Investoren gegen die Gemeinde

Sowohl für die Bürger als auch für die Gemeindevertreter nachvollziehbar zu machen.

 

Die Vorstellung des Projektes und seines Werdegangs bis heute erfolgt durch das Amt.

 

Zitat Ende

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt den o.g. Antrag zur Einberufung einer öffentlichen Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung zu.

Angestrebter Termin ist der 11.11.2020.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

6

3

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V