09.12.2020 - 3 Antrag auf Änderung der Niederschrift der Sitzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.2020 und in der Fortsetzung der Sitzung am 06.10.2020 wurde die Niederschrift vom 17.06.2020 nicht bestätigt, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine eingereichten Änderungen gab. Die Änderungen wurden schriftlich am 11.11.2020 eingereicht. Hierbei handelt es sich um Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Sitzung vom 17.06.2020. Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wurde in der Sitzung vom 04.11.2020 ohne Änderungen/Ergänzungen einstimmig genehmigt.

 

Grundsätzlich kann eine Niederschrift nur per Beschluss des zuständigen Gremiums geändert werden und nicht auf Wunsch einzelner Gemeindevertreter (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wiek). Insoweit kann durch die Amtsverwaltung eine Niederschrift erst nach Bestätigung der Änderungen geändert werden.

 

Es erfolgt ausdrücklich noch einmal der Verweis auf die Geschäftsordnung der Gemeinde Wiek, die sowohl für die Gemeindevertretung als auch für die Ausschüsse gilt. Danach ist in § 13 Abs. 1 der Inhalt der Niederschrift bestimmt (Ergebnisprotokoll). 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Niederschrift vom 17.06.2020 (öffentlicher Teil) einschließlich der Änderung auf Grundlage der vorliegenden Änderungswünsche.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage