09.12.2020 - 8.2 Hebesatzänderung der Grundsteuer B

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf Grund der Haushaltssituation der Gemeinde Wiek hat die Gemeinde Wiek gemäß

§ 43 (7) Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat sich entschlossen, im Rahmen des Hauhsaltssicherungskonzeptes, u.a. den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek setzt den Hebesatz der Grundsteuer B ab 01.01.2021 auf 410 % fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

7

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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