09.12.2020 - 8.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- vertagt
Protokoll
Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.
Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.11.2020 wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme für ja gestimmt. Fragen zum Haushaltsplan konnten bis 24.11.2020 beim Amt eingereicht werden. Dieses wurde von Frau von Buddenbrock auch gemacht.
Vorschlag von Frau Harder ist, dass Frau Knebusch das Volumen der Ein- und Ausgabe benennt und dann im Einzelnen die Punkte konkret besprochen werden.
Frau Brüdgam, gibt an, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass der Haushalt zwingend öffentlich zu verlesen ist.
Frau Knebusch und Frau Harder verlesen den Vorbericht des Haushaltsplanes.
Frau Brüdgram: Seite 6 in der Übersicht zum Investitionsplanes (Vorbericht) sind noch Zuweisungen und Zuschüsse ab 2023 in Höhe von 35.000 EUR enthalten. Diese sollen gestrichen werden, da es keine Förderung für den Wegebau Zürkvitz gibt. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde beschlossen, dass die ganze Problematik Zürkvitz, zu mindestens für die Jahre 2020/2021, aus dem Haushaltsplan genommen werden soll. Weiterhin ist im Investitionsplan 2021 eine Einzahlung aus Veräußerung von 28.500 eingestellt. Dabei handelt es sich um einen Verkauf Straße der Jugend. Da dieser Verkauf noch nicht über die Bühne gegangen ist, soll diese Zahl nur rechtens sein, wenn der Verkauf auch zustande kommt. Sollte der Verkauf nicht zustande kommen, soll diese Zahl gestrichen werden.
Frau Harder geht noch einmal auf die Problematik Zürkvitz ein. Die Maßnahme kann nur durchgeführt werden, wenn es Fördermittel gibt. Um diese zu beantrage müssen sie im Haushalt dargestellt werden.
Frau Brüdgam gibt zu bedenken:
- Die Gemeinde ist nicht in der Lage, den Eigenanteil aufzubringen, allein aus diesen Grund muss Zürkvitz aus dem Plan genommen werden. Es muss in die Jahre 2024/2025 verschoben werden.
- Freiwillige Leistungen – Hierzu gehört das Begrüßungsgeld von 250 EUR. Wenn kein Geld in der Gemeinde ist, sollte die Summe auf 150 EUR oder 100 EUR gekürzt werden.
Frau von Buddenbrock erklärt noch einmal, dass das Herausnehmen der Fördermittel aus dem Plan nicht schädlich ist für den Haushalt.
Folgende Punkte aus dem Finanzplan sollen überprüft gegebenenfalls berichtigt werden:
- Seite 3 Betriebskosten Heimatverein Scheune. Die Betriebskosten sind nicht 1.000 EUR sondern lt. Beschlussvorlage aus dem November 2019 ca. 400 EUR
- Nach schriftlicher Aussage des Amtes sind im Produktkonto 575000 die Kosten für die Blasmusik enthalten. Diese sollte man herausziehen und gesondert ausweisen.
Diese Kosten haben nichts mit Tourismus zu tun. Es muss dem Schulgebäude zugewiesen werden.
Frau Brüdgam gibt zu bedenken, wenn ein Verein Wasser, Strom etc. kostenfrei nutzt und nicht zur Schule gehört muss es anders ausgewiesen werden, ansonsten ist es Betrug.
Frau von Budenbrock macht den Vorschlag, dass durch das Amt die Kosten die der Blasmusik zugeordnet werden extra ausgewiesen werden.
Seite 6 - 114020 Gemeindearbeiter Erläuterungen summieren sich auf 2.200 EUR. Diese sind nicht in den Ansätzen zu finden. Dieses soll durch das Amt geprüft werden.
Seite 10 Gesamtkosten der Schule
- Nach schriftliche Aussage des Amtes Produkt 575000 was an Nebenkosten zugerechnet wurde soll transparent aus den BgA herausgenommen werden.
- 541000 Unterhalt Infrastruktur, Radweg nach Kuhle 50.000 EUR alternativ sollte eine Beschilderung auf den schlechten Zustand hinweisen. Die Aufsummierung der Erläuterung passt nicht zum Ansatz.
Frau Harder erklärt, dass nicht die Zahlen der Erläuterung zählen sondern die Zahlen unter den jeweiligen Jahren. Die Maßnahmen werden nach Priorität entschieden.
Frau von Buddenbrock möchte eine genaue Erklärung was sich dann hinter den 20.000 EUR verbirgt.
Seite 11: 575000.7249001 – Was verbirgt sich hinter den 10.000 EUR
Frau Harder erklärt hierzu, dass das der Kulturplan ist. Dieses sind Kulturveranstaltungen.
Seite 12 Begrüßungsgeld. - 361000.75990000
Frage von Frau von Buddenbrock und Frau Brüdgam ob das Geld auch wirklich beim Kind ankommt oder die Eltern es für etwas anderes ausgeben.
Seite 14 Grundsteuer B - 114010.76813000
Der Hebesatz wurde angehoben, aber der Betrag geht linear durch (1.700 EUR)
Überprüfung durch das Amt ob dieses korrekt ist.
Seite 15 - 126000.76932000
Bei einer rückläufigen Anzahl der Kameraden ist eine Erhöhung von 300 auf 500 EUR geplant. Dieses soll noch einmal überprüft werden.
Das Konto der Jugendfeuerwehr soll so bleiben.
Seite 6 Kostenansätze Gebäudesanierung Feuerwehr
- 7000 EUR Instandsetzung Gebäudesockel
- 5000 EUR Fassade Putz
- 5000 EUR OSB-Platten und Laufbohlen Dachboden (2022)
Zu 1 – Der Betrag soll bestehen bleiben.
Zu 2 – Material muss gekauft werden, die Arbeit wird in Eigenleistung ausgeführt.
Zu 3 – Material muss nur gekauft werden, die Kameraden wollten hier auch in Eigenleistung den Dachausbau erledigen. 5000 EUR nur für OSB-Platen ist zu hoch. Bei einem Ausbau von 60m² muss ein Ansatz von höchstens 600 EUR reichen.
Antrag FDP: 10.000 EUR sollen herausgenommen werden.
Seite 7 Unterhaltung Schule – 211000.7231000
Laubengang 15.000 EUR soll gestrichen werden in den Erläuterungen.
Im Teilhaushalt Teil 1 Seite 3
- 8.000 EUR für Kehrmaschine in das Jahr 2023 verschieben.
- Straße Zürkvitz ist auch noch im Teilhaushalt eingestellt. Diese muss raus.
Seite 17 (Finanzhaushalt) 541000.68143008 – Fördermittel Zürkvitz
Die Fördermittel wurden nicht genehmigt, daher muss dieser Betrag raus.
Einnahmen:
Pachtverträge Hafen – Hierzu wurden Fragen bezüglich der Ust-Pflicht an das Amt gestellt, diese wurden durch das Amt beantwortet.
Die Verpachtung ist kein Akt der Vermögensverwaltung da ein Betrieb verpachtet wird.
Seite 14 114010 und 114014 – Betriebskosten Leerstand Wohnungen
Diese sind zweimal aufgeführt. Einmal mit 20.721,76 EUR und einmal 19.861 EUR beides im Jahr 2019. Warum ist das zweimal aufgeführt. Frau Brüdgam stellt fest, dass der Haushaltsplan an vielen Stellen fehlerhaft ist.
Frau von Buddenbrock kommt an dieser Stelle noch einmal auf den Pachtvertrag des Hafens zurück.
Für beide Häfen wurde Ust. abgeführt. In den Haushaltplänen sind netto Beträge aufgeführt.
Das Problem der Pachtvertrage hierzu soll bitte die Zuarbeit und Erklärungen vom Amt erfolgen
Seite 22 Investitionsübersicht
Frau Brüdgam fragt was Telefonanlage, PC FVA 3.000 EUR ist.
Das sind die Telefonanlage und die Computeranlage des Infoamtes.
Hierzu möchten die Erläuterungen durch das Amt erfolgen, wie sich die 3.000 EUR zusammensetzen.
Frau Knebusch erklärt zum Thema Blasmusik noch einmal. In der Schule Altenkirchen und die Grundschule Wiek werden im Rahmen der vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule Musikunterricht durch den Verein angeboten. Diese Musikstunden werden wöchentlich abgehalten.
Das Konto der Blasmusik sollte auf ein Unterkonto separat aufgeführt werden.
Frau Brüdgam vermisst im Haushalt die Einzahlung für das Gutachten des Herrn Lohmann für Straße der Jugend. Bitte Prüfung durch das Amt.
Antrag von Frau Hader den Beschluss in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen und eine weitere Lesung vorab im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Gemeindevertretung vertagt einstimmig die Beschlussvorlage in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung. mit Einarbeitung der vorgenannten Änderungen.
Anlagen zur Vorlage
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