09.12.2020 - 6.4 Antrag auf Ergänzung/Änderung des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 18.8.2020 wurde ein Antrag auf Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gestellt. Beantragt wird die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass Wohnungen für Betriebsinhaber/Betriebsleiter von im Plangebiet ansässigen Betrieben für zulässig erklärt werden. Die Antragstellerin ist Betreiberin von 4 Ferienhäusern im Plangebiet und würde gern eine Betriebswohnung zur Bewirtschaftung der Ferienhäuser im Plangebiet einrichten. In allen angrenzenden Bebauungsplänen in der Wittower Heide wurde dieses Recht festgesetzt, außer im B-Plan 11.1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 einstimmig entschieden, der Gemeinde eine positive Entscheidung zu empfehlen.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Glowe stimmt dem Antrag auf Änderung /Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ um die Aufnahme der Zulässigkeit von Betriebs- bzw. Betreiberwohnungen zu.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, der die Kostenübernahme der Planung durch die Vorhabenträgerin klärt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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243,1 kB
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