22.10.2020 - 4.3 Entgelt-/Gebührenstruktur für die Nutzung der K...

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Protokoll

Frau von Buddenbrock berichtet über eine Arbeitsberatung mit dem Sozialausschuss über die Erhebung der Gebühr zur Nutzung der Kulturscheune. Der Beschlussvorschlag des Sozialausschusses sieht eine Gebühr i.H. v. 120,00 € für den Saal und eine Gebühr i.H. v. 60,00 € für den kleineren Raum vor. In Kombination könnten auch beide Räume inklusive Übergabe und Endreinigung genutzt werden. Auf Grund der Einflussnahme Dritter auf das Ergebnis in dieser Arbeitsberatung empfiehlt sie, wie in einem Schreiben an die Mitglieder zuvor mitgeteilt, von diesem Beschlussvorschlag Abstand zu nehmen. .

Frau von Buddenbrock weist darauf hin, dass die Einnahmen dieses Beschlussvorschlages die Kosten der Bewirtschaftung der Kulturscheune nicht decken werden.

Zudem wird der Zuschuss der Gemeinde für die Eigennutzung den Unterdeckungsbetrag nicht ausgleichen. Hierfür müsste in den künftigen Haushalten der Gemeinde ein höherer Betrag eingeplant werden. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der Betrag der Gemeinde Wiek an den Tourismusbetrieb als Betrieb gewerblicher Art (BgA) gezahlt wird und dieser der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Somit würde es sich um einen Nettobetrag handeln, zu dem die Umsatzsteuer hinzukommen müsse. 

Herr Orth hat für die Nutzung der Kulturscheune eine neue Kalkulation erarbeitet (siehe Anlage), die für den großen Saal 200,00 € für einen Tag bzw. 100,00 € für bis zu vier Stunden und für den kleinen Vereinsraum 100,00 € für einen Tag bzw. 50,00 € für die Nutzung von bis zu vier Stunden vorsieht. Auch hier könnten die Räume in Kombination angeboten und bei der Endreinigung ein preislicher Vorteil gewährt werden. Örtliche Vereine könnten die Kulturscheune für ihre Jahreshauptversammlungen unentgeltliche nutzen. Vereine, welche die Räume über 10mal im Jahr nutzen, könnten ebenfalls eine besondere vertragliche Regelung in Anspruch nehmen.

Die Preise dieser Kalkulation sollen als Eckwerte für eine durch das Amt Nord-Rügen zu erarbeitende Nutzungsrichtlinie für eine Gebührenstruktur dienen. Auf dieser Grundlage soll durch die Amtsverwaltung ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet und in die Gemeindevertretersitzung eingebracht werden.

Frau von Buddenbrock benennt alternative Räumlichkeiten für private Feierlichkeiten in der Gemeinde, schließt aber auf Hinweis von Herrn Orth den Veranstaltungsraum der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich aus (Betriebsräume, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen dürfen).

Man diskutiert darüber nachzudenken, unter Umständen bestimmten Familien preislich entgegen zu kommen. Hierüber könnte auf Antrag der Sozialausschuss im Einzelfall entscheiden.

Herr Bantow meint, dass dies hinsichtlich einer Gleichbehandlung nicht praktikabel ist und rät davon ab.

Frau von Buddenbrock weist abschließend, auch in Hinsicht auf das Haushaltssicherungs-konzept, auf die Notwendigkeit einer kostendeckenden Bewirtschaftung der Kulturscheune durch den Tourismusbetrieb als BgA hin