03.11.2020 - 5.1 Grundsatzbeschluss über die Aufstellung einer B...

Reduzieren

Protokoll

Mit Datum vom 02.06.2020 fragte ein Unternehmen die Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke Straße der DSF (abgebrochener Block) für einen Lebensmittelmarkt an.

Der Bau eines Lebensmittelmarktes setzt eine Bauleitplanung voraus. 

Daher steht die Frage, ob die Gemeinde Wiek hier eine Bauleitplanung (B-Plan; ggf. Änderung FNP) anstreben würde. 

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine

städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von

Bauleitplänen….besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Städtebauliche

Ordnung und Entwicklung erstreckt sich in der Regel und laut Rechtsprechung

nicht auf einzelne Grundstücke, sondern dient dazu, Teile eines Ortes oder ganze

Ortsteile zu ordnen und zu entwickeln. Dabei sind unter Ordnung gute Zuordnung

der Nutzungen nach den Bedürfnissen der Einwohner, Verträglichkeit von

Nutzungsarten und Nutzungsdichten untereinander, Harmonie und Ortsbild im

Städtebau und auch ein logischer, wirtschaftlicher Aufbau des gesamten

Gemeindegefüges zu verstehen.

Bei einer Planung ist regelmäßig der gemeindliche Bedarf vor Beginn der Planung

zu prüfen. Das heißt, dass…. „Bedarfsprüfungen den Zweck erfüllen müssen,

sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des

jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der

Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte

(durch die Gemeinde) benötigt wird. Die Entscheidung über ein „Brauchen wir

das?“ ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu

können. „ (Zitat Köck/Faßbender Uni/UFZ Leipzig).

 

Beratung:

 

Herr Faralisch erläutert kurz die Beweggründe, weshalb die Gemeinde darüber nachgedacht hat, ihre Grundstücke zum Bau eines Lebensmittelmarktes zur Verfügung zu stellen. Bis es zum Entschluss kam, dass der Lebensmittelmarkt durch einen anderen Betreiber übernommen wird, wurde auch darüber gesprochen den Markt ganz zu schließen. Da die Gemeinde auch eine Daseinsvorsorge gegenüber ihrer Bürger hat, wurde über Alternativen gesprochen.

 

Frau Brüdgam erläutert ihre Sichtweise. Sie ist verwundert darüber, dass die Gemeinde einen weiteren Markt auf ihren Grundstücken zulassen möchte. Ihres Wissens hat sich die Gemeinde bereits zu diesem Bereich positioniert: erst Abbruch der Blöcke, dann Überplanung der Flächen. Sie ist gegen einen weiteren Markt.

 

Auch Herr Bantow ist gegen einen weiteren Markt und würde die Grundstücke gern einer anderen Nutzung zuführen.

 

Bürger 3 erläutert noch einmal den jetzigen Stand zur Übernahme des bestehenden Lebensmittelmarktes

 

Bürger 2 appelliert noch einmal an die Bauausschussmitglieder, das Bestehende zu erhalten und zu unterstützen

 

Der Bauausschuss gibt daher die Empfehlung, den Beschluss abzulehnen

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt eine Bauleitplanung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes grundsätzlich anzustreben.

Der Antragsteller  soll die Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung und ggf. der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vollumfänglich übernehmen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

0

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=306&TOLFDNR=6283&selfaction=print