03.11.2020 - 5.1 Grundsatzbeschluss über die Aufstellung einer B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 03.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hochbau und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
Protokoll
Mit Datum vom 02.06.2020 fragte ein Unternehmen die Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke Straße der DSF (abgebrochener Block) für einen Lebensmittelmarkt an.
Der Bau eines Lebensmittelmarktes setzt eine Bauleitplanung voraus.
Daher steht die Frage, ob die Gemeinde Wiek hier eine Bauleitplanung (B-Plan; ggf. Änderung FNP) anstreben würde.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von
Bauleitplänen….besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Städtebauliche
Ordnung und Entwicklung erstreckt sich in der Regel und laut Rechtsprechung
nicht auf einzelne Grundstücke, sondern dient dazu, Teile eines Ortes oder ganze
Ortsteile zu ordnen und zu entwickeln. Dabei sind unter Ordnung gute Zuordnung
der Nutzungen nach den Bedürfnissen der Einwohner, Verträglichkeit von
Nutzungsarten und Nutzungsdichten untereinander, Harmonie und Ortsbild im
Städtebau und auch ein logischer, wirtschaftlicher Aufbau des gesamten
Gemeindegefüges zu verstehen.
Bei einer Planung ist regelmäßig der gemeindliche Bedarf vor Beginn der Planung
zu prüfen. Das heißt, dass…. „Bedarfsprüfungen den Zweck erfüllen müssen,
sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des
jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der
Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte
(durch die Gemeinde) benötigt wird. Die Entscheidung über ein „Brauchen wir
das?“ ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu
können. „ (Zitat Köck/Faßbender Uni/UFZ Leipzig).
Beratung:
Herr Faralisch erläutert kurz die Beweggründe, weshalb die Gemeinde darüber nachgedacht hat, ihre Grundstücke zum Bau eines Lebensmittelmarktes zur Verfügung zu stellen. Bis es zum Entschluss kam, dass der Lebensmittelmarkt durch einen anderen Betreiber übernommen wird, wurde auch darüber gesprochen den Markt ganz zu schließen. Da die Gemeinde auch eine Daseinsvorsorge gegenüber ihrer Bürger hat, wurde über Alternativen gesprochen.
Frau Brüdgam erläutert ihre Sichtweise. Sie ist verwundert darüber, dass die Gemeinde einen weiteren Markt auf ihren Grundstücken zulassen möchte. Ihres Wissens hat sich die Gemeinde bereits zu diesem Bereich positioniert: erst Abbruch der Blöcke, dann Überplanung der Flächen. Sie ist gegen einen weiteren Markt.
Auch Herr Bantow ist gegen einen weiteren Markt und würde die Grundstücke gern einer anderen Nutzung zuführen.
Bürger 3 erläutert noch einmal den jetzigen Stand zur Übernahme des bestehenden Lebensmittelmarktes
Bürger 2 appelliert noch einmal an die Bauausschussmitglieder, das Bestehende zu erhalten und zu unterstützen
Der Bauausschuss gibt daher die Empfehlung, den Beschluss abzulehnen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt eine Bauleitplanung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes grundsätzlich anzustreben.
Der Antragsteller soll die Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung und ggf. der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vollumfänglich übernehmen.
Anlagen zur Vorlage
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