12.05.2021 - 6.4 Genehmigung der Eilentscheidung des Haupt- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 12.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 2 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfestellung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Die Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden und der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen wurden erstellt und liegen zur Beschlussfassung in den Gemeinden vor.
Daraus ergibt sich, dass für die Versorgung der Gemeinden auf Wittow ein Hubrettungsgerät (Drehleiter) vorzuhalten ist, um die Pflichtaufgabe des Brandschutzes sicher zu stellen.
Empfohlen wird die Stationierung in der FFW Altenkirchen. Eine Unterbringung der Drehleiter im Gerätehaus der FFW Altenkirchen wäre möglich. Alle Gemeinden auf Wittow sollen die Drehleiter für Einsatzfälle anfordern können.
Derzeit steht die Drehleiter der Gemeinde Binz zum Verkauf. Der Mindestpreis beläuft sich dabei auf 39.500,00 €. Die Angebotsfrist läuft bis zum 15.04.2021.Nach Rücksprache mit der Gemeinde Binz wird ein Angebot bis 60.000,00 € durch die Bieter erwartet. Als Angebotssumme schlägt die Verwaltung 60.000,00 € vor, da die Gemeinde Binz ein Vergabeverfahren initiiert hat und der Verkauf an den Höchstbietenden erfolgt.
Eine neue Drehleiter kostet ca. 800.000,00 €. Auch bei einer Förderung ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu tragen.
Die Kosten für die Drehleiter würden dann durch eine Sonderamtsumlage der Wittower Gemeinden getragen werden müssen.
Die Sonderamtsumlage wurde berechnet anhand der prozentualen Anteile an der Amtsumlage für 2021 in Bezug auf die Gemeinden der Halbinsel Wittow. Die Sonderamtsumlage würde für ein volles Jahr wie folgt verteilt werden.
Gemeinde Altenkirchen: 1.332,14 € pro Jahr
Gemeinde Breege: 1.075,14 € pro Jahr
Gemeinde Drankse: 1.601,26 € pro Jahr
Gemeinde Putgarten: 509,23 € pro Jahr
Gemeinde Wiek: 1.482,22 € pro Jahr
Die jährliche Sonderamtsumlage ist 10 Jahre lang an das Amt zu zahlen, da die Drehleiter mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen wird. Für das Jahr 2020 ist eine anteilige Sonderamtsumlage, ab Anschaffung, zu zahlen. Entsprechend § 6(1) der Hauptsatzungen der Gemeinden können die Bürgermeister die Entscheidung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel entscheiden, jedoch nicht über die Aufgabenübertragung an das Amt Nord-Rügen.
Auch die jährlich anfallenden Wartungskosten (ca. 2.500,00 € /Jahr) würden im Rahmen einer Sonderamtsumlage auf die Wittower Gemeinden verteilt werden.
Das Amt Nord-Rügen schlägt daher vor, dass die Gemeinden die Beschaffung einer Drehleiter auf das Amt Nord-Rügen übertragen.
Herr Repenning lässt sich die Beschlussvorlage von Herrn Steinfurth erklären
Er erfragt, ob es nicht besser ist, eine neue Drehleiter über ein Förderprogramm anzuschaffen anstat eine gebrauchte zu kaufen. Der Eigenanteil müsst doch ähnlich hoch ausfallen.