01.09.2021 - 6.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 01.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Breege hat am 28.9.2020 den Beschluss Nr. 013.07.063/20 über die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ in Breege am Hafen gefasst. Der Beschluss wurde vom 30.10.2020 bis 17.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Am 2.12.2020 wurde mit Beschluss-Nr. GV 013.07.087/20 der städtebauliche Vorvertrag beschlossen. Er wurde am 7.12.2020 abgeschlossen. Die Planung wurde am 8.1.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 013.07.088/20 vom 2.12.2020.
Die Planunterlagen wurden durch das Planungsbüro ausgearbeitet und liegen nunmehr vor. Die Gemeinde hat die Planunterlagen zu billigen. Mit diesen Planunterlagen werden die Bürgerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und die Trägerbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
In der Arbeitsberatung am 25.8.2021 wurde festgelegt, dass eine Zuwegung zu den Schiffen des Vorhabenträgers nicht über den gemeindlichen Bootssteg (Fischersteg) erfolgen kann und darf.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung werden mit folgendem Hinweis gebilligt:
- Eine Zuwegung, bzw. ein Betreten der Schiffe des Vorhabenträgers kann und darf nicht über den gemeindlichen Steg im Osten erfolgen. Es ist auch planerisch dafür Sorge zu tragen, dass eine Benutzung (Betreten, Beladen etc.) der Schiffe des Vorhabenträgers von der Westmole (Eigentum des Vorhabenträgers) aus gesichert wird.
- Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3,4 MB
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