08.04.2021 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom 12. November 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

-          Traktor des Bauhofes Billigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses

-          Abschluss eines Mietvertrages für das Bürgerhaus

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Dezember 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

-          Vergabe von Baumpflegemaßnahmen auf dem Grundstück der Gemeinde Dranske, Gemarkung Dranske, Flur 1, Flurstück 18/23 (Friedhof)

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit 82 Ferienwohnungen

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Aufstellung von ehemaligen Eisenbahncontainern als Lagerräume; Überdachung einer befestigten Freifläche als Lagerfläche"

Und in der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 7. Januar 2021

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Wohngebäudes

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von 5 Wohngebäuden als Reihenhäuser

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Ferienhauses mit Antrag auf Befreiung

-          Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Ferienhauses mit Antrag auf Befreiung"

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. Februar 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Aufstellung von 2 WC-Containern mit Duschbereich und Antrag auf Ausnahme

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Errichtung einer Außensauna

-          Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses zur Vergabe von Bauleistungen "Instandsetzung Radfernweg Kuhle Starrvitz"

-          Beschluss über die Vergabe eines Auftrages an die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Köln

-          Baulasteintragung zum BV:005395/14B; Neubau Badehaus

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:

-          Material für die Regale Bibliothek in Höhe von 50,00 €

 

Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden im Berichtszeitraum 16 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen abgegeben.

 

Herr Kuhn informiert, dass die Verlegung der Glasfaserleitungen auf dem Bakenberg durch die Firma TellBau im Auftrag des ZWAR durchgeführt werden.

 

Es gab sehr viel Aufregung und diverse Schreiben an die Gemeindevertreter bezüglich der durchgeführten Maßnahmen in Lancken (Einzäunung von Flächen). Deshalb wurden in Abstimmung mit dem Amt Nord-Rügen Vertreter der Firma BBF zur heutigen Sitzung eingeladen.

 

Es erfolgt eine Abstimmung, um der Firma BBF Rederecht einzuräumen.

 

  9 Ja-Stimmen  0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Herr Kuhn bittet darum, dass Redebeiträge ohne Maske absolviert werden, da die Akustik im Raum sehr schlecht ist.

 

Herr Comesaña stellt die BBF-Gruppe und seine hier anwesenden Mitarbeiter kurz vor.

 

Frau Lisnenko als stellv. Teamleiterin gibt einen kurzen Überblick über den Stand „Golfanlage Lancken“. Die BBF hat sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, alle baulichen und naturschutzrechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Das beinhaltet die Durchführung aller Ausgleichmaßnahmen im B-Plan 18A und B, Einräumung der Dienstbarkeiten für das festgelegte Geh-Fahr- und Leitungsrecht, Errichtung der Golfanlage.

 

B-Plan 18 B  Herbst 2019 Anlegen der Heckenstrukturen (schon um 30 % größer

  umgesetzt, Pflege und Schutz vor Wildverbiss in den nächsten 5 Jahren

B-Plan18 A

und B  Herbst 2020 Anlegen der Waldinseln, Pflege und Schutz vor Wildverbiss in

  den nächsten 5 Jahren

  2021/22 – Umsetzung der Wiesenflächen, dann Pflege in den nächsten 3

  Jahren

 

Ein weiterer Mitarbeiter (Herr Pollnich) erläutert den Stand zur verkehrstechnischen Erschließung:

Sämtliche Verträge mit Medienträgern und dem ZWAR sind geschlossen. Die Zuwegung zum Küstenwanderweg entspricht dem GF und Leitungsrecht und im Rahmen der Verkehrs-

sicherungspflicht wurde die Zuwegung auch eingezäunt. Die Regenentwässerung wurde erneuert. Die Erschließung des Gebietes soll Ende Oktober 2021 abgeschlossen sein.

 

Frau Naßutt erläutert den aktuellen Stand zur Golfanlage:

Es gab bereits Gespräche mit dem deutschen Golfverband. Es gibt verschiedene Voraussetzungen und Kriterien zur Planung und Betreibung eines Golfplatzes. Das sind u. a. Länge der Golfbahnen, Sicherheitsabstände zur Wohnbebauung, Schutzmaßnahmen bei den Abschlägen. Es werden ein Berater und ein Fachplaner für Golfanlagen hinzugezogen – Vorlage eines ersten Konzeptes Ende 2021/Frühjahr 2022.

 

Sollte in den nächsten 1 bis 1,5 Jahren kein Betreiber für den Golfplatz gefunden werden, wird eine Betreibergesellschaft gegründet, welche den Golfplatz betreibt und dementsprechend Personal einstellt.

 

Herr Ahlers erfragt, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen der Hubschrauberplatz abgeschafft wurde.

 

Es wird erklärt, dass ein Hubschrauberlandeplatz weiter geplant ist, ein Hubschrauberflugplatz kann aus Platzgründen nicht erfolgen.

 

Herr Dippe fragt nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Platzes. Herr Comisaña erklärt, dass die Fertigstellung 2023 – 2024 erfolgen soll.

 

Herr Comesaña bietet an, dass in jeder 2. bzw. 3. Gemeindevertretersitzung ein Vertreter der BBF einen aktuellen Arbeitsstand mitteilen wird. Dieses Angebot wird gern angenommen.