08.04.2021 - 6.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 22.9.2020 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lancken“ für das Flurstück 2/2 der Gemarkung Lancken, Flur 2 gestellt. Als Begründung ist angeführt, dass das Grundstück derzeitig nur mit einem Gebäude in einer Grö0e von 72 m² errichtet werden kann (12m X 6 m). Begehrt wird ein Gebäude 8 m X 12 m.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung des B-Planes Nr. 17 „Lancken“ war das Flurstück 2 noch nicht geteilt. Es wurde das ungeteilte Flurstück 2 beplant. (siehe Planauskunft in der Anlage). Die anschließende Grundstücksteilung in 4 Grundstücke (siehe Flurkarte) hat der Eigentümer des Grundstückes selbst vorgenommen, nicht die Gemeinde. Nur durch die vom Eigentümer vorgenommene Grundstücksteilung in 4 Einzelgrundstücke ist nunmehr ein Grundstück entstanden ist, welches nur eine maximale Gebäudegröße von 6 mal 12 Metern zulässt. Verursacher ist nicht die planende Gemeinde.
Hinweis: Bei der beantragten Baugrenze um das gesamte Grundstück wäre zu dem beantragten Gebäude von 96 m² Grundfläche (8m X 12m) ein weiteres Gebäude von 50 m² Grundfläche oder ein Gebäude mit bis zu 145 m² Grundfläche möglich.
Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung /Änderung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung entschieden, den Antrag abzulehnen, da dem Eigentümer bei Erwerb das derzeitige Baurecht bekannt war. Seit 2008 sind die Baugrenzen wie bestehend ausgewiesen.
Der Sachverhalt wird verlesen. Im Bauausschuss wurde dieser Antrag besprochen. Herr Dippe erklärt, dass der Empfehlung des Bauausschusses zur Ablehnung gefolgt werden sollte. Es gibt keine weiteren Meinungsäußerungen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lancken“ für das Flurstück 2/2 der Gemarkung Lancken, Flur 3 (Vergrößerung des Baufensters zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines größeren Gebäudes) abzulehnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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