11.05.2021 - 5 Mitteilungen und Fragen der Gemeindevertretung

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Protokoll

Herr Heese beantragt Rederecht für Herrn Horn von Creaplan:

 

Abstimmung  6 Ja-Stimmen  0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Herr Horn stellt sich vor. Er bittet um Unterstützung, um bei seinem Projekt in Lancken eine Dachneigung von 55 ° zuzulassen.

Reetdach verwittert durch zu starke Durchfeuchtung. D. h., beträgt die Dachneigung 50°, dann rechnet man mit einer Haltbarkeit des Daches von 50 Jahren. Anhand einer Zeichnung erklärt Herr Horn diesen Aspekt. Bei den Gauben würde sich die geringere Dachneigung besonders negativ auswirken (weniger als 40°). Durch die Änderung der Dachneigung würde im Spitzboden mehr Nutzfläche erreicht, insgesamt aber nicht für das Haus. Herr Horn betont, dass er qualitativ hochwertig bauen möchte.

 

Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Empfehlung ausgesprochen, eine Dachneigung von 55° zuzulassen, in der GV-Sitzung wurde dazu anders entschieden.

 

Es wird noch einmal klargestellt, dass die Gemeindevertreter den B-Plan nicht ändern wollen.

 

Herr Heese erklärt, dass hier eine Ausnahmegenehmigung möglich gewesen wäre.

 

Herr Dr. Eckardt macht darauf aufmerksam, dass nur ein Rederecht für Herrn Horn gegeben wurde. Es gibt keinen Tagesordnungspunkt den Gemeindebeschluss aufzuheben. Wenn etwas in die Wege geleitet werden soll, muss darüber abgestimmt werden.

 

Herr Große erklärt, dass hier ein Exempel statuiert wurde. Es gibt ein Protokoll, indem gesagt wurde, dass die 55 ° Dachneigung kein Problem darstellen. Es macht städtebaulich keinen Sinn.

 

Die Bauanträge wurden inzwischen zurückgezogen und es sind bereits Freistellungsanträge für beide Häuser gestellt worden, indem die Festsetzungen des B-Planes mit 50° Dachneigung eingehalten wurden. Diese Anträge sind genehmigt.

 

Herr Petzold erkundigt sich im Namen der Einwohner in der „Alten Gärtnerei“ zu den 2 Parkplätzen.

 

Die Parkplätze befinden sich am Eingang zur „Alten Gärtnerei“ und werden von den Einwohnern seit vielen Jahren verwendet. Herr Ahlers hat als damaliger Bürgermeister mündlich zugesichert, dass die Fläche als Parkfläche genutzt werden kann. Die Fläche wurde von den Einwohnern eigenständig hergerichtet. Dazu gibt es keinen schriftlichen Beleg.

 

Herr Kuhn stellt klar, dass dazu ein Beschluss gefasst und eine Baulast für 2 Stellplätze für das Badehaus eingetragen wurde. Auch der Nutzungsvertrag wurde mit dem Vorhabenträger geschlossen. Die Fläche ist Eigentum der Gemeinde.

 

Frau John erfragt, ob das Hotel nicht ausreichend Stellplätze hat, um für das Badehaus 2 Plätze abzusichern.

 

Herr Kuhn antwortet, dass alle Parkplätze für das Strandhotel benötigt werden.

 

Herr Große weist noch einmal darauf hin, dass es keine offizielle Genehmigung für die Nutzung dieser Fläche durch die Anwohner gibt.

 

Herr Heese stellt fest, dass der Bauausschuss bei dieser Entscheidung nicht beteiligt wurde.

 

Herr Große schlägt vor, dass in den städtebaulichen Vertrag mit der BBF die verbindlich von Herrn Comesaña erklärten Termine zum Thema Golfplatz (Aussagen in der letzten GV-Sitzung) mit aufgenommen werden bzw. demensprechend geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

Wenn festgestellt wird, dass die Festlegungen im städtebaulichen Vertrag nicht mehr hinreichend sind, muss dieser entsprechend geändert werden.

Abstimmung:  3 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen  0 Enthaltungen

Der Antrag erhält keine Mehrheit.

 

Es wird nachgefragt, ob der Container (Nähe Haus Fr. Richter) rechtmäßig aufgestellt wurde.

Dies ist nicht der Fall – Abbau bis 30.05.2021