01.07.2021 - 7.3 Beschluss über den Antrag auf Änderung des Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Do., 01.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 23.4.2021 wurde ein neuer Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18A „Golfanlage Lancken durch den Eigentümer der Flurstücke 5/264 und 2/259 in Lancken eingereicht. Mit E-Mail vom 5.8.2020 wurde bereits ein erster Antrag an die Gemeinde Dranske gestellt und mit Beschluss-Nr. GV 019.07.127 am 12.11.2020 abgelehnt.
Beantragt ist nunmehr neu nur die Vergrößerung des Baufensters von bisher 410 m² auf 428 m².
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen und zu ändern, sobald und soweit es für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, auf die Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan wurde mit der 6. Änderung 2018 (rechtswirksam seit 25.10.2018) aufgrund des Antrages der Vorpommerschen Erschließungsgesellschaft in diesem Bereich durch die Gemeinde geändert und das jetzt entstandene Grundstück überhaupt erst als bebaubar beplant. Zuvor war es im Ursprungsbebauungsplan überwiegend als Grünfläche und als SO „Golf“ ohne Baugrenzen dargestellt.
Mit dem Erwerb des Grundstückes im März 2019 waren der Zuschnitt des Grundstückes und des Baufensters dem Erwerber/Bauherrn bekannt.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 11.5.2021 befunden, der Gemeinde zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Nach kurzer Diskussion in der unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, kommt es zur Abstimmung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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