19.10.2021 - 6.5 Genehmigung der Eilentscheidung der Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeine Putgarten bedarf es zur weiteren Sicherstellung des Brandschutzes der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens(MTW). Mit dem derzeitige Löschfahrzeug können nicht alle einsatzbereiten Kammeraden ausrücken, da die maximale Anzahl der Sitzplätze nicht ausreichend ist. Um auch weitere Kräfte zum Einsatzgeschehen zu bringen, soll der MTW angeschafft werden.

Der Wehrführer hat die Markterkundung vorgenommen und ein Fahrzeug vorgeschlagen. Es handelt sich um einen VW T4 Syncro mit einer Erstzulassung vom 08.02.2000 und einem Kilometerstand von 49.000 km. Die Anlieferung erfolgte am 22.06.2021.

Der Kaufpreis beträgt 18.100,00 €. Der Vergabevermerk des Gemeindewehrführers sowie die Eilentscheidung der Bürgermeisterin sind als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die finanziellen Mittel werden aus dem Sachkonto 126000/78561000 in Höhe von 15.000,00 € realisiert. Die Mittel waren für die Anschaffung einer TS geplant, werden nunmehr für die Anschaffung des MTW´s umgewidmet. Der übersteigende Betrag in Höhe von 3.100,00 € werden durch das Sachkonto "Kauf Peilturm" (Sachkonto 252001.78521001) gedeckt.

 

 

Die Gevertretung der Gemeinde Putgarten genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Beschaffung eines Mannschafttransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Putgarten und bestätigt sogleich die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.100,00 € zu Gunsten des Sachkontos 126000/78561000.

 

Das Sachkonto (252001.78521001) – heist nicht Kauf Peilturm, sondern Kauf Schinkelturm.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Beschaffung eines Mannschafttransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Putgarten.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage