24.03.2021 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Lohm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Ogilvie zeigt sein Mitwirkungsverbot an und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.
Die Gemeinde Lohme hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme den Bürgermeister der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.