24.03.2021 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Lohm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Ogilvie zeigt sein Mitwirkungsverbot an und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeinde Lohme hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme den Bürgermeister der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und entlastet den Bürgermeister uneingeschränkt für das Haushaltsjahr 2016.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Ogilvie

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V