24.03.2021 - 7.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 14.12.2020 festzustellen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amte Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung vom 14.12.2020 fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage