24.03.2021 - 7.11 Grundsatzbeschluss zum Neubau eines straßenbegl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Bau eines Radweges zwischen Nipmerow und Lohme ist für eine zukunftsorientierte touristische Gemeinde unbedingt erforderlich. Eine Vernetzung und Anbindung der Orte und Ortsteile sowie der Sehenswürdigkeiten ist hier geboten.
Das Vorhaben ist in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine außerplanmäßige Investition. Die Kosten für 1. Planungsschritte können aus der Maßnahme „Bushaltestelle Nardevitz“ gedeckt werden, da die Maßnahme günstiger wird, als im Plan veranschlagt.
Diskussion über diesen Beschluss:
Herr Rahn: Die Planungsschritte 1 und 2 sind vor Jahren schon beschlossen worden. Diese sind fertig, warum wurde hier nicht gearbeitet.
BM: Ohne Planung wird es kein Geld geben, Frau Klöckner prüft dieses noch einmal.
Herr Burwitz: schlägt vor trotz dieser Unklarheiten diesen Beschluss zu fassen. Planungsphase 1 und 2.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bekennt sich zum straßenbegleitenden Radwegeprojekt Nipmerow-Lohme.
Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, eine Fördermittelbereitstellung (Flurneuordnung, Sonderprogramm Stadt und Land, o.ä.) zu prüfen. Notwendige Mittel sollen aus dem Haushalt für Planungskosten bereit gestellt werden.