15.10.2019 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 15.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Da die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 17.06.2019 die konstituierende Sitzung war und dort kein Bericht der Bürgermeisterin erfolgte, möchte ich noch über die Beschlüsse des nicht öffentlichen Teils der Gemeindevertretung vom 9. April 2019 informieren. Dies waren:
- der Verkauf der Flurstücke 8/7, 9, 21, 22 und 24, Gemarkung Varnkevitz, Flur 3
- der Verkauf des Flurstückes 42/2, Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3
- ein Grundsatzbeschluss zum Erwerb des Flurstückes 54/1, Gemarkung Putgarten, Flur 3
- der Abschluss eines Unterpachtvertrages mit der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona
- der Abschluss eines Pachtvertrages für das Flurstück 52, Gemarkung Vitt, Flur 3
- die Vorwegbeleihung des Flurstückes 58/2, Gemarkung Putgarten, Flur 3
- die Anpassung des Geschäftsführergehalts
- der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Küchengeräte in der Kulturscheune der Gemeinde Putgarten
- die Stellungnahme der Gemeinde Putgarten zum Bebauungsplan Nr. 29 „Am Ufer“ der Gemeinde Dranske und
- die Vergabe von Lieferleistungen, Anschaffung von Plissees in der Kulturscheune
In der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung der alten Wahlperiode wurden keine Beschlüsse gefasst.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Billigung der Eilentscheidung zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Klageverfahren im Zusammenhang mit der Linienvergabe für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Isolierte Abweichung für den Neubau eines Sanitärgebäudes
- Vergabe von Planungsleistungn für die energetische Sanierung der Matosenbaracke
- Beschluss über die Vergabe eines Planungsauftrages für die Erstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ für eine Versorgungsfläche (Erweiterung Gastanklager)
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. September 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage für die Errichtung von 2 mobilen Tiny-Häusern und einen Geräteschuppen
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von Ferienwohnungen, Tiefgarage, Café/Bistro mit Antrag auf Abweichung
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage: Ausbau Dachgeschosse in 3 Mehrfamilienwohnhäusern zu je 2 Ferienwohnungen (ges. 6 Fewo´s und 12 Dauerwohnungen
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Antrag auf isolierte Abweichung - Anbau an ein Wohngebäude - hier Antrag auf Befreiung von Baulinien und Dachneigung
Am 04.11.2019 führen die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, die Polizei und das Ordnungsamt unseres Hauses eine Verkehrsschau in Putgarten und den dazugehörenden Ortsteilen durch.
Die Straßenverkehrsbehörde hat gemäß § 45 Abs. 3 zur VwV StVO alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen. Ziel dieser Verkehrsschau ist es, festzustellen welche Beschilderungen im Bereich von Putgarten und den Ortschaften einer Erneuerung bedürfen, überflüssig sind oder eine Neubeantragung erfolgen muss.
Im Zuge dieser Befahrung wird auch das bereits umgesetzte Beschilderungskonzept in Vitt geprüft. Hierzu gab es im Jahr 2016 eine Vorortbegehung mit Herrn Klink, Untere Straßenverkehrsbehörde LK V-R, der damaligen Bürgeramtsleiterin Frau König, Frau Möbius, Bürgern der Ortschaft Vitt und Frau von der Aa, als zuständigen Sachbearbeiter.
Das Konzept wurde vorgestellt und es wurde eine mündliche Genehmigung der Unteren Straßenverkehrsbehörde erteilt und das Konzept im Anschluss umgesetzt. Diese mündliche Genehmigung gilt es nun nach Umsetzung in schriftlicher Form zu fassen.
Weiterhin wird in der Verkehrsschau jeder Ort, jede Straße und jedes Verkehrsschild, was sich im Eigentum der Gemeinde Putgarten befindet begutachtet, fotografiert und protokolliert.
Aus der bildlichen und schriftlichen Dokumentation erstellt die Straßenverkehrsbehörde eine Sammelanordnung. In dieser wird die Erneuerung, Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen angeordnet. Aus dieser Anordnung wird dann durch das Amt eine Auflistung aller Verkehrszeichen, welcher einer Erneuerung und Neuanschaffung bedürfen, erstellt.
Aufgrund der Vielzahl wird dazu eine Ausschreibung erfolgen, in der 3 Angebote von Lieferanten eingeholt werden. Auf Grundlage der Freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 VOL A, wird ein Beschluss für die GV Putgarten vorbereitet, in dem die 3 Angebote aufgeführt sind und das wirtschaftlichste Angebot zur Bestellung der Beschlussfassung bedürfen.
Des Weiteren ist für das Haushaltsjahr 2020 mit einen erhöhten Aufwand für die Beschaffung von Schildern zu rechnen. Es ist mit einer Überplanmäßigen Ausgabe zu rechnen. Die Kosten werden sich auf circa 2.500,00 € belaufen, welche derzeit nicht im Doppelhaushalt der Gemeinde Putgarten eingeplant sind.
Die Gemeinde Putgarten plant die Verlegung des Rad- und Wanderweges am Kap Arkona weiter landeinwärts. Hierfür ist ein Gundstückstausch mit dem Deutschen Wetterdienst erforderlich. Der Deutsche Wetterdienst müsste dann seine sich in der Tauschfläche befindlichen Messanlagen auf das Tauschgrundstück der Gemeinde umverlagern. Dies lässt derzeitig der rechtswirksame B-Plan Nr. 2 "Kap Arkona" nicht zu. Darum muss der Bebauungsplan geändert werden. Die Änderung steht heute für den geschlossenen Teil zur Beschlussfassung an.
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurden keine Entscheidungen getroffen.
Frau Möbius berichtet, dass am Montag, 14.10.2019 in der Sitzung des Amtsausschusses der Tagesordnungspunkt Gastgeberverzeichnis Wittow vorgestellt wurde. Federführend für dieses Verzeichnis ist die Gemeinde Breege. Bei Interesse sollte man sich bis 01.11.2019 mit der Gemeinde Breege in Verbindung setzten.
Die Gemeinde Putgarten bespricht, dass in der Kürze der Zeit in diesem Jahr nicht die Möglichkeit besteht bei dieser Auflage mit zu machen.