15.10.2019 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 15.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten beabsichtigt, zur Arrondierung der Ortslage Fernlüttkevitz, auf dem ehemaligen Sportplatz der Gemeinde ein kleines Wohngebiet zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan nach § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan entwickelt sich nur zum Teil aus dem rechtswirkamen Flächennutzungsplan. Im FNP ist der Sportplatz noch anteilig als Sportplatz dargestellt. Gem. § 13 a BauGB kann der FNP nach Aufstellung des Bebauungsplanes berichtigt werden.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss mit folgender Änderung zu fassen (fett und kursiv markiert) und die Anlage (Geltungsbereich) entsprechend anzupassen:
- Für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes in Fernlüttkevitz und das Flurstück 21/19 hinter den Garagen soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes in Fernlüttkevitz und das Flurstück 21/19 hinter den Garagen soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines kleinen Wohnbaugebietes zur Arrondierung der Ortslage
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Raith, Hertelt und Fuß aus Stralsund beauftragt werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Flächennutzungsplan ist nach B-Planaufstellung zu berichtigen (§ 13 a BauGB)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
730,9 kB
|