15.10.2019 - 6.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Putgarten hat am 19.2.2019 den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Rügenhof" gefasst (BE-Nr. 071.6.32-352/19); die Planunterlagen wurden gebilligt. Der Beschluss wurde vom 22.2.2019 bis 14.3.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB fand vom 11.3.2019 bis 22.3.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich vom 22.2.2019 bis 14.3.2019. Am 12.3.2019 wurde die Planung angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 12.3.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 1.4.2019 bis 3.5.2019 im Amt Nord-Rügen und im Internet durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich und im Internet vom 15.3.2019 bis 3.4.2019. Die erforderliche Herausnahme von Teilen des Plangebietes wurde am 13.3.2019 beantragt (BE-Nr. 071.6.32-353/19 vom 19.2.2019).

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur Ergänzungssatzung "Rügenhof" in Putgarten hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planung berührten Behörden und 1 Nachbargemeinde haben 12 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern und der Nachbargemeinde gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

                a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  1.                       Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  •  e.dis
  •  Forstamt Rügen
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Deutsche Telekom
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern         

 

2.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Die Gemeinde Putgarten beschließt die Ergänzungssatzung „Rügenhof“  betreffend einen Bereich südlich des Rügenhofes mit der Kulturscheune der Gemeinde in Putgarten bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.     Die Begründung wird gebilligt.

 

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Ergänzungssatzung "Rügenhof" mit der Begründung bekannt zu machen, wenn die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ostrügen" nachweislich erfolgt ist. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

6

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage