15.10.2019 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung der 3. vereinfac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 15.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Landkreis VR hat der Gemeinde Putgarten mitgeteilt, dass es für die Herstellung von Baurecht für das Vorhaben "Erweiterung Gastanklager" in Putgarten einer Änderung der Festsetzung als „öffentliche Parkplatzfläche mit Baumreihe“ des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ in der Fassung der 2. Änderung der Gemeinde Putgarten bedarf. Rheingas möchte die Anlage für Putgarten erweitern und erhält zurzeit keine Baugenehmigung. Hierfür erforderlich ist die Änderung des B-Planes mit einer Fläche für Energieversorger auf dem Ausweichparkplatz Putgarten (eingezäunter Bereich) mit Erweiterungsmöglichkeit.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich des vorhandenen Flüssiggaslagers auf dem unbefestigten Ausweichparkplatz am westlichen Ortseingang von Putgarten muss der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 9 „Ortslage“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 3. Male geändert werden. Die 3. Änderung erstreckt sich nur auf den Bereich des Flüssiggaslagers, welches erweitert werden soll. Auf der im rechtswirksamen B-Plan dargestellten Verkehrsfläche "öffentliche Parkfläche" wird eine ca. 270 m² große Fläche als Versorgungsfläche für die unterirdischen Flüssiggaslagerbehälter des örtlichen Energieversorgungsunternehmens ausgewiesen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage" in Putgarten und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
-
Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
215,1 kB
|